Bochum. Wegen Autorennens in Bochum sind zwei Sportwagenfahrer erneut zu Geldstrafen verurteilt worden. Sie waren mit 136 km/h im Stadtgebiet unterwegs.
Das Autorennen dauerte fast zwei Minuten, beschäftigt die Strafjustiz aber seit nunmehr anderthalb Jahren. Die Angeklagten (28, 33) aus Bochum waren in ihren Luxus-Sportwagen mit bis zu 136 Kilometern pro Stunde in der Stadt unterwegs gewesen. Am Freitag wurden sie wegen dieses Rennens zum zweiten Mal verurteilt. Milder als beim ersten Mal.
In der Nacht des 31. März 2019 (0.25 Uhr) hatten sich die Fahrer eines Mercedes AMG GT (462 PS) und eines Jaguar F-Type (494 PS) auf der Essener Straße ein verbotenes Rennen geliefert. Sie kamen aus der Tempo-30-Zone auf der Alleestraße, fuhren zunächst nebeneinander und gaben dann nach einer Spontanentscheidung so richtig Gas. Auf der zweispurigen Essener Straße gilt Tempo 70. Dieses Limit überschritten sie fast um das Doppelte. Außerdem rasten die beiden rechts und links an fünf normal fahrenden Pkw vorbei.
In der Stephanstraße in Wattenscheid war Endstation
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Nach 2,1 Kilometern bogen die beiden nach rechts in die kleine Stephanstraße ein. Dort war Endstation. Ein Streifenwagen hatte die Verfolgung aufgenommen. Beide Sportwagen wurden beschlagnahmt. Außerdem mussten die Fahrer den Führerschein abgeben.
Ein Video , aufgenommen im Polizeiauto, wurde im Gerichtssaal abgespielt. Es zeigt anschaulich, wie gefährlich solche Tempofahrten sind, auch wenn die Fahrbahn zweispurig ist und gut ausgebaut. Auch eine rote Ampel in Höhe Engelsburger Straße sollen die Fahrer ignoriert haben, doch das war nicht nachweisbar.
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„Ich habe mich von dem Fahrzeug verleiten lassen“, sagt der Jaguar-Fahrer auf der Anklagebank. „Keine schöne Sache.“ Er war voll geständig und einsichtig. Wie der Mercedes-Fahrer hatte er 15 Monate auf seinen Führerschein verzichten müssen; was beruflich für ihn sehr schmerzlich war. „Das war mir eine Lektion.“
Gericht gab beschlagnahmte Autos wieder an die Eigentümer heraus
Im vorigen März waren die beiden nicht vorbestraften Angestellten, die ein mittleres bis mäßiges Einkommen haben, vom Amtsgericht jeweils zu Geldstrafen in Höhe von 7200 Euro (120 Tagessätze) verurteilt worden. Die beschlagnahmten Autos gab das Gericht nach einem Jahr aber wieder heraus.
Jaguar wurde bereits verkauft
Der damalige Jaguar-Eigentümer hatte den Wagen als Unfallauto für 15.000 Euro günstig gekauft und aufwendig wieder repariert. Für deutlich mehr Geld hat er ihn wieder verkauft. Heute fährt er einen Kleinwagen.
Der Mercedes GT des Mitangeklagten (gebraucht für 68.000 Euro Euro gekauft) steht ebenfalls zum Verkauf bereit.
Gegen das Urteil legte die Staatsanwaltschaft Berufung ein, so dass es jetzt erneut zu einem Prozess kam, diesmal vor dem Landgericht. Dort forderte der Ankläger eine Strafe von je 9000 Euro (150 Tagessätze). Die 16. Strafkammer aber erhöhte die erstinstanzliche Strafe nicht nur nicht, sondern milderte sie auf jeweils 5400 Euro ab (90 Tagessätze).
Angeklagt war auch ein 32-jähriger Bochumer. Ihm hatte der Jaguar gehört, allerdings hatte er damals Wodka getrunken und deshalb das Auto seinem Freund (33) überlassen. Der 32-Jährige fuhr deshalb im Mercedes des 28-Jährigen mit. Wegen Beihilfe zum illegalen Autorennen war auch der 32-Jährige in erster Instanz verurteilt worden (3200 Euro Geldstrafe, 40 Tagessätze). Weil er sich aber bis heute für „komplett unschuldig“ hält, legte er Berufung ein.
Verfahren gegen Beifahrer wurden gegen 3500 Euro eingestellt
Das hatte teilweisen Erfolg: Das Landgericht stellte das Verfahren gegen ihn ein, aber nur gegen Zahlung von 3500 Euro. Das ist zwar mehr als die Geldstrafe, dafür ist er nun weiterhin nicht vorbestraft.