Bochum-Langendreer. 30 Euro sollte angeblich falsches Parken in Langendreer kosten. Ein Bochumer wehrte sich dagegen – mit Erfolg. Das reicht ihm aber noch nicht.

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Er hat gewonnen, doch zum Feiern ist Harry Walter Jablonowski nicht zumute. Er muss die 30 Euro, die ihm für angebliches Falschparken auf einem Kundenparkplatz am Alten Bahnhof in Bochum-Langendreer aufgebrummt wurden, nicht bezahlen. Ein schöner Erfolg, der ihm mit juristischer Hilfe gelungen ist. Doch damit ist Jablonowski noch nicht zufrieden.

Parkplatz-Abzocke: Bochumer will Knöllchen nicht bezahlen – und hat Erfolg

Das war passiert: Zwei Tage vor Weihnachten, am 22. Dezember, hatte Harry Walter Jablonowski seinen Wagen auf dem Parkplatz zwischen Leifacker und In den Langenstuken hinter der Einkaufsmeile Alte Bahnhofstraße abgestellt. Wie auf den großen Hinweisschildern gefordert, legte er eine Parkscheibe gut sichtbar hinter die Frontscheibe. Jablonowski kaufte im Kodi und im türkischen Lebensmittelhandel ein und kam nach 15 Minuten zurück. Hinterm Scheibenwischer seines Autos klemmte ein Knöllchen.

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Der 72-Jährige war in diesem Moment kein Einzelfall, auch andere Kunden waren von der Parkplatzaufseherin, die er zuvor gesehen hatte, „bedacht“ worden. Der Unmut war groß, denn Jablonowski war sich keiner Schuld bewusst. Auch die Erklärung des Parkraumbewirtschafters „Loyal Parking“ aus Dortmund wollte er so nicht hinnehmen: Es handele sich um einen KiK-Kundenparkplatz. Und da das Geschäft wegen Corona geschlossen war, dürfe auf diesem Parkplatz niemand parken.

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Doch das könne niemand wissen, findet Harry Walter Jablonowski. Denn: „Niemandem ist beim Lesen der Schilder ersichtlich, wer mit den parkberechtigten Kunden – wie dort zu lesen ist – eigentlich gemeint ist.“ KiK ist dort nämlich gar nicht erwähnt. „Alle, die am Alten Bahnhof einkaufen, dachten bisher, dieser Parkplatz sei für die Allgemeinheit“, sagt Jablonowski. Er selbst habe noch vor einem halben Jahr im Gespräch mit seiner Frau die örtliche Werbegemeinschaft gelobt, so einen Parkplatz zur Verfügung zu stellen.

Bochumer spricht von Falle und fordert eine Wiedergutmachung im Parkplatz-Streit

Auch sei an besagtem 22. Dezember die Schranke oben gewesen. Wolle man das unrechtmäßige Parken dort verhindern, solle man diesen Platz versperren, findet Jablonowski. Seinen weiteren Beobachtungen zufolge geschieht dies aber höchst unregelmäßig.

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Kaufleute werden aktiv

Die Werbe- und Aktionsgemeinschaft Bochum-Langendreer (WAB) ist wegen des Parkplatz-Streits „sehr unentspannt“, wie es Stadtteilmanager Karsten Höser ausdrückt. „Das fällt leider auf die Kaufmannschaft und sogar ganz Langendreer zurück, weil nicht differenziert wird.“

Knackpunkt sei aus seiner Sicht das Schild, aus dem nicht klar hervorgehe, wer dort parken darf. „Solche Mittel der Parkplatzbewirtschaftung finden wir nicht okay. Daher haben wir einen Brief an den Mieter und Vermieter des Parkplatzes geschickt.“

Der WAB sei sehr daran gelegen, „dass der Parkplatz allen zugänglich ist“. Man habe aber auch Verständnis, wenn KiK auf sein Recht poche. Nur müsse dann auch klar ersichtlich sein, dass nur KiK-Kunden dort parken dürfen.

Der Rentner weigerte sich, die 30 Euro zu überweisen und schaltete seinen Anwalt ein. Dieser konnte erwirken, dass Jablonowski nun nicht zahlen muss. „Loyal Parking“ verzichte aber nur „aus Kulanzgründen“, darauf, nicht aus rechtlichen Gründen.

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„Um die 30 Euro allein geht es mir gar nicht“, sagt Harry Walter Jablonowski. „Die ganze Fallenstellerei und Abzocke war auf dem Parkplatz unter den gegebenen Umständen unrechtmäßig und sittenwidrig.“ Und das ist sie aus seiner Sicht noch immer. Denn geändert hat sich seit diesem Vorfall – nichts.

Kontakt zur Werbegemeinschaft aufgenommen

„Ich möchte, dass das künftig anders geregelt wird und keine weitere Kunden in diese Falle tappen“, sagt Harry Walter Jablonowski. Deshalb habe er bereits Kontakt zur Werbegemeinschaft aufgenommen. „Für die Kaufmannschaft ist es ja schade, wenn Kunden auf diese Weise verjagt werden.“

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Von „Loyal Parking“ fordert Harry Walter Jablonowski eine „moralische Wiedergutmachung“ – und zwar in Form einer Spende in Höhe von 500 Euro an eine gemeinnützige Organisation im Stadtteil. „Denn dieser wurde durch das sittenwidrige Vorgehen der ,Loyal’ ja erheblich geschädigt.“

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