Bochum-Langendreer. Am Alten Bahnhof kassierten Autofahrer auf einem Parkplatz Strafzettel. Der Lockdown wird dabei nicht als Öffnungszeit gerechnet.
Der Lockdown herrscht auch am Alten Bahnhof, aber die Schranken am Parkplatz zwischen Leifacker und In den Langenstuken sind geöffnet. 90 Minuten freies Parken mit Parkscheibe verheißen die blauen Schilder auf dem gepflasterten Hof auf der Rückseite der Ladenstraße. Doch schon nach kurzer Zeit prangt ein roter Zettel am Auto: 30 Euro sollen fällig werden, heißt die Forderung. Die Kunden sind sauer, fühlen sich in eine Falle gelockt, ja: regelrecht abgezockt.
So wie Dr. Harry Walter Jablonowski, der umgehend einen erbosten Kreis von Mitbetroffenen mit Knöllchen um sich geschart hat. "Das war ganz schnell ein ziemlicher Auflauf", fühlt er sich bestätigt. Tatsächlich weist der Betreiber darauf hin, dass das freie Parken für Kunden der "ansässigen Einzelhandelsgeschäfte" gelte, und nur während der Öffnungszeiten - ohne weitere Einschränkungen oder Nennung von Firmen.
Nicht alle Geschäfte im Bochumer Stadtteil sind geschlossen
"Und es sind ja auch längst nicht alle zu im Lockdown", schimpfen die Betroffenen. Die herbei gerufene Polizei habe viel Verständnis für die aufgebrachten Besucher gezeigt, schildet Jablonowski ausdrücklich und dankbar, aber habe darauf verwiesen, es wären nur Privatklagen möglich. Eine Straftat liege nicht vor, aber die genauen Bestimmungen seien auch nicht eben ersichtlich.
Harry Jablonowski ist vor allem wütend auf das Verhalten "der Dame, die dazu angeblich beauftragt war, die Knöllchen auszustellen. Sie hat mich nicht auf die Bestimmungen und die Ausnahme durch den Lockdown hingewiesen, sondern noch angegrinst und gemeint, da hätte sie ja viel zu tun". Er habe sich wie wohl alle anderen auch im Glauben befunden, die freie Parkzeit gelte für die Kunden der Geschäfte an der Alten Bahnhofstraße.
"Das ist schon hinterhältig, empörend, ungeheuerlich; es macht mich fassungslos", schimpft der 72-Jährige,der sich vorkommt, als sei er in eine Falle gelaufen. "Und die Dame hat auch noch selber hier geparkt", hat er beobachtet.
Betroffene geben nicht auf
Die Loyal Parking Deutschland GmbH, die den Platz bewirtschaftet, hat auf Anfragen nicht reagiert. Jablonowski hat seinen Rechtsanwalt beauftragt, die Sachlage vor Ort juristisch zu beurteilen. Außerdem will er die Ereignisse mit dem Vorstand der ortsansässigen Werbegemeinschaft und dem Quartiersmanager Karsten Höser beraten.
"Das wirft doch auch ein schlechtes Bild auf die Geschäftswelt hier am Alten Bahnhof, schadet der Attraktivität des Einkaufsviertels", empört sich Jablonowski, auch wenn die Parkraumbewirtschaftung dazu diene, Dauer- und Falschparker fern zu halten. "Welche Kunden sind denn hier gemeint?"
Bei einem folgenden Ortstermin waren die Schranken geschlossen und inzwischen mit Kabelbindern gesichert, der Parkplatz also nicht mehr befahrbar.
Info: Die Beschwerden nehmen zu
Verbraucherzentralen und Automobilclubs raten, bei Unstimmigkeiten Widerspruch einzulegen. Wer auf dem Parkplatz oder in der Garage eines Supermarktes parkt, erkläre er sich automatisch mit den dort herrschenden Bedingungen einverstanden. Durch das Parken entstehe ein Vertrag unter bestimmten Voraussetzungen. Deshalb müssten Ausnahmen besonders deutlich gekennzeichnet sein.
Für Falschparken im öffentlichen Straßenraum als Ordnungswidrigkeit gibt es gesetzlich festgelegte Verwarnungs- oder Bußgelder. Auf Privatparkplätzen, also auch auf untervermieteten, handele es sich bei den Knöllchen um sogenannte Vertragsstrafen. Die Höhe der Strafbefehle variiere. Die Zahl der Beschwerden und Widersprüche steige drastisch.
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