Bochum. 66 Straßenbauprojekte plant Bochum bis 2026. Teile der Kosten müssen Grundstückseigentümer stemmen. Allerdings sinken die Beiträge deutlich.

Zur Beitragsbefreiung bei Straßenbaumaßnahmen in NRW hat eine vom Steuerzahlerbund initiierte Kampagne 2019 zwar nicht geführt. Aber in Zukunft werden die Belastungen für die Bürger dennoch deutlich geringer ausfallen. Auch in Bochum. Und: Sie sollen früher in geplante Straßenbaumaßnahmen eingebunden werden.

Allein in Bochum sind bis 2026 insgesamt 66 beitragspflichtige Projekte vorgesehen, angefangen von der Immanuel-Kant-Straße in Altenbochum bis zum Neubau der Brücke am Lohring. Dazu kommen im gleichen Zeitraum noch fast 400 Kanalbaumaßnahmen im gesamten Stadtgebiet, bei denen Anwohner voraussichtlich zur Kasse gebeten werden. Das geht aus dem Straßen- und Wegekonzept der Stadtverwaltung hervor, über das die Politik in diesen Tagen debattiert.

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Anliegerversammlungen und Bürgerinfo vorgesehen

Vorgeschlagen wird dabei auch, immer dann, wenn durch die Baumaßnahme „eine Neuaufteilung der Straßenflächen erfolgt“, eine Anliegerversammlung einzuberufen. Damit soll „eine echte Partizipation am Planungsprozess“ gewährleistet werden. Bei allen anderen Baumaßnahmen sollen die betroffenen Grundstückseigentümer frühzeitig informiert werden.

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Keine oder keine rechtzeitige Mitsprache bei Straßenbaumaßnahmen hat in der Vergangenheit für viel Kritik von Bürgern und Bürgerinitiativen an Verwaltung und Politik gesorgt. Und immer wieder kommt es zu Streitigkeiten über Beitragsgebühren; nicht selten auch vor Gericht. Allein 2018 sah sich die Stadt 38 Klagen von Grundstückeigentümern ausgesetzt, die sich gegen aus ihrer Sicht zu Unrecht erhobene Gebühren gewehrt haben. Dabei geht es um jeweils vier- bis fünfstellige Beträge. Der Anteil von Bürgerbeiträgen an Straßenbaukosten ist immens. Im Jahr 2019 lag er bei 2,1 Millionen Euro, ein Jahr zuvor sogar bei 2,7 Millionen Euro.

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Förderung hängt ab vom Straßen- und Wegekonzept

Beitragsfrei wird der Straßen- und Kanalbau weiterhin nicht sein. Aber Straßenausbaubeiträge nach dem Kommunalabgabengesetz (KAG) werde nun, rückwirkend vom 1. Januar 2018 an, nur noch zur Hälfte auf die Bürger umgelegt. Das jetzt auf dem Tisch liegende Straßen- und Wegekonzept ist von diesem Jahr an eine „zwingende Voraussetzung für die Förderung zur Reduzierung der Anliegerbeiträge“, so die Verwaltung.

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