Bochum. Straßenbaubeiträge bleiben ein heißes Thema. Anwohner in Bochum-Dahlhausen fragen sich, warum sie für Folgeschäden des Bergbaus aufkommen sollen.
Die neue Straße war fällig, eigentlich schon vor fünf Jahren. Im Um- und Ausbauprogramm 2017/18 hatte die Stadt dann entschieden, die Hasenwinkeler Straße in Dahlhausen auf dem Abschnitt zwischen Scharpenseelstraße und der Brücke „Am Sattelgut“ mit einer neuen Fahrbahn zu versehen. 65 Prozent der Kosten tragen Bund und Land.
Dass dennoch auch die Anlieger zur Finanzierung herangezogen werden würden, das war Leo Herrig klar. Aber dass er und alle anderen Anlieger anteilig auch die bergbaulichen Sicherungsmaßnahmen tragen sollen, bringt ihn auf die Palme. Zumal diese teurer sind als der eigentliche Straßenausbau. „Das ist doch ein Unding, dass wir heute für Schäden aufkommen müssen, die eine Bergwerksgesellschaft verursacht hat und für die sie oder ihr Rechtsnachfolger eigentlich gerade stehen müssten“, schimpft er.
Gebühren werden 2020 abgerechnet
Noch weiß keiner der Anwohner, von denen sich einige zu einer Interessengemeinschaft zusammengeschlossen haben, wie hoch die Straßenbaukosten sein werden. „Frühestens Mitte 2020 wird die Straße abgerechnet“, heißt es bei der Stadt. Aus ihrer Sicht ist es unstrittig, dass Anwohner anteilig auch die Sicherungsmaßnahmen bezahlen müssen.
Anwohner pocht auf Auskunft
Die Anwohner wollen sich nicht damit zufrieden geben, dass allein Stadt und Bürger die Folgen des Bergbaus tragen sollen. Nachdem Leo Herrig bei Eon keine Auskünfte über eine mögliche Kostenbeteiligung bekommen hat, „die waren ziemlich zugeknöpft und haben auf die Wahrung der Informationsrechte Dritter, also der Stadt, verwiesen“, hat er an die Oberbürgermeister Thomas Eiskirch geschrieben.
Darin bitte er, dieser möge dem Energieunternehmen die Erlaubnis geben, Auskünfte über Bochumer Belange zu erteilen.
Denn: „Die Kosten für die bergbauliche Sicherung sind notwendig, da es sich bei den Straßenbauarbeiten um einen Vollausbau handelt und hierfür die Standsicherheit des Untergrundes nachzuweisen ist“, erklärt Stadtsprecher Peter van Dyk. „Somit sind diese Kosten beitragsfähig und können auf die Anlieger umgelegt werden.“ Eine Kostenbeteiligung des Bergwerkeigentümers erfolge nicht, da grundsätzlich der Straßenbaulastträger, in diesem Fall die Stadt, als so genannter ,Störer’ alleine zuständig ist.“
Kritik vom Bund der Steuerzahler
Genau das hat Leo Herrig befürchtet. „Ich hätte gedacht, dass sich die Stadt mit der Eon als dem Rechtsnachfolger der früheren Bergwerksgesellschaft in Verbindung setzt und abgeklärt, ob sie die Kosten übernimmt“, so der 71-Jährige. Das aber sei offenbar nicht geschehen. Aus Sicht des Rentners ist das nicht nachzuvollziehen.
Und auch der Bund der Steuerzahler NRW hat seine Zweifel, ob die Vorgehensweise der Stadt richtig ist. Bei „normalem Verschleiß“ müssten natürlich die Stadt und anteilig die Anwohner für den Straßenausbau aufkommen, so Gebührenfachmann Harald Schledorn. „Außergewöhnliche Geschehnisse sind aber nicht refinanzierbar.“ Er rät daher allen Anliegern, ganz genau die Begründung des Kostenbescheids zu lesen und sich im Zweifelsfall mit dem Steuerzahlerbund in Verbindung zu setzen.
Für den Straßenausbau plus Beleuchtung hatte die Verwaltung 795.000 Euro kalkuliert. Dazu kommen 950.000 Euro für die bergbauliche Sicherung, also mehr als der eigentlich Straßenbau-Betrag und auch doppelt so viel wie ursprünglich für diesen Posten kalkuliert. „Die Fahrbahnsanierung ist eine beitragsfähige Maßnahme, die nach Paragraf 8 des Kommunalen Abgabengesetzes abgerechnet werden kann. Da es sich um eine Hauptverkehrsstraße handelt, liegt der Anliegeranteil an den Kosten nach derzeitiger Gesetzeslage bei 20 Prozent“, so die Stadt. Der Anteil könne künftig auf zehn Prozent sinken.
Anteil von 400.000 Euro
Von den veranschlagten Kosten in Höhe von etwa zwei Millionen Euro würden demnach nach heutigem Stand etwa 400.000 Euro auf die Anlieger verteilt. „Eine genaue Berechnung ist erst nach Abschluss und Abnahme der Baumaßnahme möglich“, so die Verwaltung.
Die Grundstückseigentümer werden ein halbes Jahr vorher über die anstehende Forderung informiert. „Nachdem die Bescheide versandt worden sind, besteht die Möglichkeit, einen Stundungs- bzw. Ratenzahlungsantrag bei der Beitragsstelle einzureichen.“