Bochum. . Susanne Jorczik darf nicht die Akte zum Haus ihrer Familie im Rathaus-Keller einsehen. Bei der Bezirksregierung hat sie Beschwerde eingereicht.

Susanne Jorczik fühlt sich verschaukelt. Seit mehr als zwei Jahren ficht sie mit ihrem Bruder einen juristischen Kampf gegen die Stadt Bochum wegen der Erschließungskosten für ihr Elternhaus auf der Straße „Auf der Prinz“ in Harpen aus.

Als es hieß, sie könne Einsicht in die alte Hausakte nehmen, die in einem von Schimmel befallenen Aktenkeller im Rathaus schlummert, atmete sie auf. Endlich könnte sie beweisen, dass es sich bei „Auf der Prinz“ um eine Straße nach altem Recht handele und ihr Großvater die Erschließung längst bezahlt habe.

Jorczik würde selbst einen Schutzanzug tragen und Raum betreten

„Aber nachdem mir eine Sachbearbeiterin im Tiefbauamt zugesagt hat, ich könnte die Akte einsehen, wird mir das jetzt wieder versagt“, so die Lehrerin. Sie habe nun bei der Bezirksregierung und bei NRW-Ministerin Ina Scharrenbach (CDU) Beschwerde gegen die Stadt eingelegt.

Aus ihrer Sicht gibt es für die Ablehnung der Akteneinsicht keinen Grund. Schließlich müsse nicht ein städtischer Mitarbeiter in den Schimmelkeller steigen, sondern sie würde selbst in einem Schutzanzug den Raum betreten.

Zugang ist rechtlich nicht möglich

„Grundsätzlich geht das“, so Stadt-Sprecher Thomas Sprenger. Diese Auskunft habe das Tiefbauamt auch gegeben. Rechtlich sei der Zugang aber im Moment nicht möglich, „weil es sich um ein laufendes Verfahren handelt“. Allein ein Gericht könne die Einsicht anordnen.

Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen indes, das die Klage von 15 Anwohnern der Straße „Auf der Prinz“ abgewiesen hatte, befand dies bislang nicht für notwendig. Nun überlegen die Anwohner „Auf der Prinz“, ob sie auch ohne die Akteneinsicht Einspruch gegen das Urteil des Verwaltungsgerichtes einlegen. Eine Woche Zeit bleibt ihnen noch dafür.