Bochum-Weitmar. Das Neubaugebiet an der Schloßstraße in Bochum-Weitmar soll kleiner und aufgelockerter werden. Dafür setzt sich die Bezirksvertretung weiter ein.
Mit einem Dringlichkeitsantrag wollen SPD, Grüne, CDU, Linke und FDP in der BezirksvertretungBochum-Südwest noch einmal ihre Forderung für das abseits des Schlossparks Weitmar geplante Neubaugebiet untermauern. Die Lokalpolitiker beantragen darin, dass die zum Bauvorhaben an der Schloßstraße bereits vom Bezirk beschlossenen Änderungsanregungen in den weiteren Beratungen im Rat berücksichtigt werden. Zudem fordern sie, dass die Verwaltung über den weiteren Verlauf der Beratungen und die Beschlüsse auf Ratsebene zeitnah berichtet.
Rund 270 neue Wohneinheitensollen an der Schloßstraße zwischen Schlosspark, Springorumtrasse, Friedhof und Hattinger Straße entstehen. In der Bezirksvertretungssitzung im März hatten die Lokalpolitiker einstimmig die Beschlussvorlage u.a. um folgende Punkte für das weitere Planverfahren ergänzt: Lange Straßenabschnitte sollen unterbrochen werden. Dies soll durch Rücksprünge, Anpassungen gemäß der Planlage und eine differenzierte Entwicklung der Gebäudehöhen realisiert werden. Eine damit einhergehende Reduzierung der Wohneinheiten sei zu prüfen. Diese Punkte, so die Bezirksvertreter, seien bisher nicht vom Bochumer Stadtrat thematisiert worden.
Bezirksvertretung Südwest erwartet Änderungen im Neubaugebiet Schloßstraße
Die Bezirksvertretung geht davon aus, dass durch die Änderungen ca. 50 Wohneinheiten entfallen könnten. Die Einzelgebäude sollen sich aus Sicht der Bezirksvertretung optisch besser unterscheiden, u.a. durch unterschiedliche Materialien und Farben. Zusätzlich ist die Gebäudegestaltung durch mindestens drei unterschiedliche Architektenbüros zu erarbeiten. Teile der Grünflächen sollen eine private Grünfläche werden, auf der die Stadt und die Öffentlichkeit Nutzungsrechte erhalten. Ebenso soll eine Einbeziehung des Pavillongebäudes an der Hattinger Straße/Schloßstraße geprüft werden.
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Die Gestaltung des öffentlichen Raums und die Planung der Grünräume und -strukturen sollten nach Ansicht des Gremiums durch einen Fachplaner vorgenommen werden. Insbesondere sei hier die Planung der Grünstrukturen im Bereich der Hauptzufahrt, der Schloßstraße von der Hattinger Straße bis hin zur baulichen Torsituation (u.a. Bäume und Hecken), zu prüfen.
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Für die Entwässerung soll von einem Fachplaner ein gutachtliches Gesamtkonzept erstellt werden. Zu prüfen sei dabei ein zweiter Wasserlauf innerhalb des Neubaugebietes entlang der Schloßstraße zur Ableitung von Niederschlagswasser (u.a. von Dächern, Straßen, Wegen). Eine Regenwassernutzung als Brauchwasser soll ebenfalls geprüft werden. Auch soll der Investor den Kita-Betreiber, die Anzahl, Menge und Mischung sowie die Verortung des geförderten Wohnungsbaus benennen.
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