Bochum. Der Windpark Borkum II ist später fertig geworden als geplant. Das wird nun teuer. Die Verluste der Stadtwerke Bochum gehen in die Millionen.
Mit Sonnen- und Windenergie machen die Stadtwerke Bochum immer mehr Geschäfte. Die Beteiligung am Windpark Borkum II kommt dem Energieunternehmen nun aber offenbar teuer zu stehen. Es drohen Millionenverluste.
Aber nicht das Geschäft mit der Windenergie selbst ist das Problem. Vielmehr führt der verzögerte Anschluss der Hälfte aller Windräder zu einem erheblichen finanziellen Ausfall. „Aufgrund der Verzögerungen durch die Insolvenz des Windanlagenherstellers Senvion konnten 16 der 32 Windenergieanlagen erst 2020 ans Netz gehen“, so Stadtwerke-Sprecher Kai Krischnak. Und das geht ins Geld.
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Vergütung für grünen Strom ist gesunken
Denn: Mit dem Jahreswechsel 2019/20 ist die Vergütung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) um 1 Cent pro Kilowattstunde gesunken. Für das Gesamtprojekt Trianel Borkum II führt das zu einem Verlust von etwa 61 Millionen Euro über 14 Jahre. Für die Stadtwerke Bochum, die mit zehn Prozent an dem Windpark Borkum II beteiligt sind, bedeutet das ein Einnahmeausfall in Höhe von 6,1 Millionen Euro.
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Und auf dieses Geld möchten die Stadtwerke und ihre Partner , der Oldenburger Energieversorger EWE, ein Joint Venture aus der Schweiz sowie 16 Stadtwerken aus Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg, nicht verzichten. Die Forderung der Gesellschafter lautet daher, dass im Rahmen einer Härtefallregelung die Vergütung des Jahres 2019 auch noch für verspätet ans Netz gegangene Anlagen gezahlt wird.
Stadtwerke hoffen auf die Politik
Das „Windenergie-auf-See-Gesetz“ sieht eine solche Fristverlängerung vor – allerdings nur für Projekte, die von 2021 an in Betrieb genommen werden und damit nicht für die zweite Ausbaustufe des Windparks Borkum. Die Partner hoffen nun, doch noch in den Genuss der höheren EEG-Vergütung zu kommen. „Durch diese unverschuldete Verzögerung entsteht für die kommunalen Investoren des Projektes ein unverhältnismäßiger Schaden. Das ist ein Schlag in das Gesicht der Energiewendetreiber vor Ort“, sagt Stadtwerke-Geschäftsführer Dietmar Spohn. Er verweist auf die Energie- und Umweltminister der Bundesländer. Sie haben im Bundesrat beschlossen, „dass diese Gesetzeslücke im Sinne des Gleichheitsgrundsatzes geschlossen und die damit verbundene Ungleichbehandlung aufgehoben werden muss.“
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