Bochum. Nach einem Streit im Straßenverkehr ist ein Autofahrer in Bochum zu 24.000 Euro Geldstrafe verurteilt worden. Er regte sich über eine Frau auf.
Wäre der Autofahrer (50) nicht ausgestiegen, sondern hätte seine Wut heruntergeschluckt, hätte es diese kräftige Geldstrafe nie gegeben. Nun aber soll er 24.000 Euro wegen Körperverletzung und Nötigung zahlen, wie das Amtsgericht Bochum am Montag urteilte (240 Tagessätze). Außerdem bekam er ein Fahrverbot von drei Monaten.
Am 22. Februar 2019 gegen 19 Uhr hatte sich der Golf-Fahrer aus Castrop-Rauxel auf der Dorstener Straße in Bochum-Hamme darüber aufgeregt, dass die Autofahrerin (46) direkt vor vor ihm viel zu unkonzentriert fuhr. Vor einer „roten“ Ampel in Höhe Zechenstraße stieg der Kleinunternehmer laut Urteil aus, öffnete die Fahrertür der Frau und ermahnte sie, sich zu konzentrieren. Es entwickelte sich ein Streit, bei dem die temperamentvolle Frau womöglich auch beleidigend wurde. Der Mann verpasste ihr eine Ohrfeige und ging zurück in sein Auto.
Frau aus Bochum fiel bäuchlings auf die Motorhaube
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Nun eskalierte alles vollends. Die Frau stieg ihrerseits aus und wollte mit dem Handy Fotos von dem Mann machen. Dieser aber wollte schnell weg und fuhr dreimal langsam an, um an der Frau vor ihm vorbeizukommen beziehungsweise sie zur Seite zu drängen. Dabei berührte er die Frau so, dass sie bäuchlings auf die Motorhaube fiel; sie zog sich Prellmarken an den Knien zu. Beim dritten Anfahren ging die Frau zur Seite, und der 50-Jährige fuhr weg.
„Er hat ausgeholt und mir eine gepfeffert“, versicherte die Frau im Prozess. „Ich wollte ihn fotografieren, dann hat er mich angefahren und auf die Motorhaube geschubst. Ich war total unter Schock.“ Ein Augenzeuge (36) sagte am Montag: „Er ist dreist auf die Frau draufgefahren, sehr dreist. Er wollte sie überfahren, wie es aussah.“
„Es war total unangemessen, da auszusteigen. Es tut mir leid, ich habe aus der Sache gelernt“
Der Angeklagte bestritt, der Frau eine Backpfeife gegeben zu haben. Er habe ihr nur mahnend seinen Zeigefinger vors Gesicht gehalten. Das glaubte ihm das Gericht nicht. Allerdings konnte es ihm auch nicht nachweisen, dass er die Frau beim Anfahren verletzen wollte oder die Verletzung zumindest bemerkt hatte.
Trotzdem räumte der nicht vorbestrafte Mann ein: „Es war total unangemessen, da auszusteigen. Es tut mir leid, ich habe aus der Sache gelernt.“
Der Staatsanwalt bewertete den Fall juristisch erheblich schärfer: Er forderte 13 Monate Haft auf Bewährung und eine Führerscheinsperre von einem Jahr. Er sah zusätzlich auch einen gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr und eine Unfallflucht.