Witten. Nur mit einem Sprung zur Seite habe er sich vor dem Auto retten können, berichtet ein Wittener vor Gericht. Ist ein 20-Jähriger auf ihn zugerast?
Gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr wirft die Staatsanwaltschaft einem 20-jährigen Mann aus Witten vor. Er soll am 17. April 2019 mit einem Auto auf der Nachtigallstraße auf einen Fußgänger zugefahren sein, der sich angeblich durch einen Sprung zur Seite in Sicherheit brachte. Das Amtsgericht Witten hatte den Angeklagten im Mai 2020 vom Vorwurf freigesprochen. Dagegen legte die Staatsanwaltschaft Berufung ein, sodass nun das Landgericht Bochum verhandelt.
Am Montag vernahmen die Richter den 48 Jahre alten Mann, der sich vom Autofahrer angegriffen fühlte. „Erst wurden meine Frau und ich aus dem Auto heraus beleidigt“, schilderte der Zeuge. Dann habe der Wagen gewendet und sei mit mehr als 100 Stundenkilometern Geschwindigkeit auf ihn zugerast. „Der Fahrer nahm mich aufs Korn und ich sprang zur Seite“, berichtete er. Seine Ehefrau schilderte die Szene genauso.
Angeklagter: Mann wollte während der Fahrt Außenspiegel abtreten
Der Angeklagte hingegen behauptet, der Mann sei vor seinem Auto auf die Straße gesprungen und habe mit dem Fuß einen Außenspiegel abtreten wollen. Genau so äußerten sich zwei Mitfahrer, die seinerzeit mit im Auto saßen. Vorher habe der Mann dem Fahrer den Mittelfinger gezeigt. Das bestritt der Zeuge nachdrücklich. Er habe gerade in seinen Wagen einsteigen wollen, als das Auto plötzlich direkt auf ihn zugehalten habe. Weder habe er den Mittelfinger gezeigt, noch nach dem Autospiegel getreten. „Das ist erstunken und erlogen“, betonte er.
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Der Angeklagte schilderte, sein Beifahrer habe beim ersten Vorbeifahren aus dem Fenster geschrien „I make you sexy com“. Daraufhin habe der Mann ihm den Mittelfinger gezeigt. Dass er gewendet habe und zurückfuhr, sei dumm gewesen, gibt der 20-Jährige zu. Er sei in der Tempo-30-Zone mit rund 50 km/h zu schnell gewesen, aber keineswegs im behaupteten Umfang von mehr als 100 Stundenkilometern. Auch die beiden Mitinsassen sprachen von höchstens 50 km/h.
Mitfahrer soll aus dem Auto heraus gegrölt haben
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Später trafen die Kontrahenten erneut aufeinander, diesmal auf der Ruhrstraße. Da war der 48-Jährige auf den Wagen zugelaufen, um das Nummernschild aufzuschreiben. Der Mann habe versucht, die Fahrertür aufzureißen, schilderte der Angeklagte. Noch am selben Tag erstatteten der Zeuge und seine Frau Strafanzeige bei der Polizei. Weil der Mitfahrer, der aus dem Auto heraus gegrölt und beleidigt haben soll, am Montag nicht zur Verhandlung erscheinen konnte, soll der Prozess am 25. September mit seiner Vernehmung fortgesetzt werden.
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Die Staatsanwaltschaft hatte in der erstinstanzlichen Verhandlung die Verhängung von 30 Sozialstunden, einen sozialen Trainingskurs sowie ein Fahrverbot für den Angeklagten gefordert. Das Gericht wies am Montag darauf hin, dass auch eine Verurteilung wegen Nötigung bzw. versuchter Nötigung sowie Überschreiten der zulässigen Geschwindigkeit möglich sei.