Bochum. Wegen des Vorwurfs der Kinderpornografie und des Kindesmissbrauchs steht ein 26-jähriger Mann aus Bochum vor Gericht. Es geht um grausame Fälle.

Die vielen Missbrauchsszenen, die die Staatsanwältin in Bochum beim Verlesen der Anklageschrift schildert, sind grausam, zutiefst menschenverachtend und vollkommen abgründig. Tausende Bild- und Videodateien mit Aufnahmen, in denen unbekannte unbekleidete Kinder von unbekannten Tätern besonders schwer vergewaltigt und gequält werden, soll der Angeklagte auf seinem PC besessen haben. Gleichzeitig soll er sich auch selbst an einem Kind schwer vergangen haben.

Seit Mai 2020 sitzt der Mann in U-Haft. Während die Staatsanwältin mehr als eine Stunde lang die Vorwürfe vorträgt, sitzt er stark nach vorn zusammengekrümmt, das Kind auf der Brust, auf seinem Sessel. Die ganze Zeit vergräbt er sein komplettes Gesicht in den Händen. Zwischendurch schluchzt er.

Bundeskriminalamt ermittelte im Internet

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Nach Ermittlungen des Bundeskriminalamtes wurde seine Wohnung zweimal durchsucht. Beide Male wurde massenhaft Kinderpornografie bei ihm gefunden. Außerdem kamen weitere massive Vorwürfe auf:

In mehreren Fällen soll er 2018 und 2019 über das Internetportal Instagram – teilweise mit einem weiblichen Profilnamen – und WhatsApp versucht zu haben, fünf Mädchen (damals zwischen neun und 13 Jahre alt) dazu zu bringen, sich nackt zu fotografieren und die Bilder an ihn zu senden. Er selbst habe Fotos von seinem Geschlechtsteil zurückgeschickt. Einigen der Opfer soll er gedroht haben, ihre Bilder und Videos zu veröffentlichen, wenn sie ihm keine weiteren Nacktaufnahmen zur Verfügung stellten. Teilweise hätten die Kinder das dann auch getan, heißt es in der Anklage.

Anklage: Bochumer soll in seinem Auto ein Mädchen schwer missbraucht haben

Mit einem der außerhalb Bochums lebenden Mädchen soll er sich in dieser Bedrohungslage in seinem Auto auf einem Parkplatz in Dortmund getroffen und es dort sehr schwer missbraucht haben. Das habe er mit seinem Handy gefilmt.

Zum Prozessauftakt wurde nur die Anklage verlesen. Äußern soll sich der Angeklagte am kommenden Montag (21. September). Richterin Isabelle Hoffmann sagte ihm aber schon am Freitag: „Ein frühzeitiges umfassendes Geständnis ist ein sehr gewichtiger Strafmilderungsgrund, den man sich verdienen kann.“ Eventuell sage er auch, woher die Bilder stammen.

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