Bochum. Wegen Kinderpornografie ist in Bochum ein 36-Jähriger verurteilt worden. Er soll ca. 200 Aufnahmen besessen haben. Zum Prozess erschien er nicht.

Wegen Besitzes von rund 200 kinder- und jugendpornografischen Aufnahmen hat das Amtsgericht Bochum einen 36-jährigen Bochumer zu acht Monaten Haft auf Bewährung verurteilt. Dieses Strafmaß hatte die Staatsanwaltschaft gefordert.

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Das Urteil erging per Strafbefehl, weil der Angeklagte am Mittwoch nicht zur Hauptverhandlung erschienen ist. Entdeckt wurde die Taten bei Ermittlungen des Bundeskriminalamtes (BKA) im Internet Ende 2018. Der Angeklagte ist nicht vorbestraft.

Bewährungsauflage: Angeklagter aus Bochum muss Therapie machen

Als Bewährungsauflage wies das Gericht den 36-Jährigen an, sich einer Therapie zu unterziehen. Gegen den Strafbefehl kann der Angeklagte binnen zwei Wochen Einspruch einlegen. Dann müsste er aber erneut zu einem öffentlichen Prozess erscheinen.