Bochum. . Drei Jahre und drei Monate Haft: Das ist das Urteil über einen Bochumer (44), der sich über Jahre hinweg an der Tochter seiner früheren Partnerin vergangen hat
- Wegen sexuellen Missbrauchs ist ein Bochumer (44) zu drei Jahren und drei Monaten Haft verurteilt worden
- Er hatte sich laut Urteil mindestens sechsmal an der Tochter seiner früheren Lebensgefährtin vergangen
- Der Angeklagte beteuert seine Unschuld, auch die Kindesmutter rückte das Opfer in ein schlechtes Licht
Bis zuletzt hat der Angeklagte (44) seine Unschuld beteuert und die Tochter seiner damaligen Lebensgefährtin als Lügnerin hingestellt („Aussage gegen Aussage“). Aber das Landgericht hatte keine Zweifel, dass er das Kind mindestens sechs Mal sexuell missbraucht hatte, teils besonders schwer. Er habe, sagte Richterin Isabelle Hoffmann am Freitag, „die kindliche Unreife und das Bedürfnis nach elterlicher Nähe bewusst ausgenutzt“. Strafe: Drei Jahre und drei Monate Haft.
Die Verbrechen liegen lange zurück. Zur Tatzeit war das Opfer zwischen acht und 14 Jahre alt. Heute ist es 25 Jahre alt. Erst 2013 erstattete die Frau eine Anzeige. Das „lange Schweigen“ sei „ein übliches Phänomen“ nach Missbrauchstaten, sagte die Richterin.
Das Opfer musste mehrfach in die Kinder- und Jugendpsychiatrie
Der nicht vorbestrafte Angeklagte, ein Handwerker, war seit Ende der 90er Jahre mit der Mutter des Kindes liiert oder befreundet. Regelmäßig hielt er sich in ihrer Wohnung auf. Dort verging er sich an dem Mädchen, etwa auf dem Sofa. „Voll ekelig“ war das, schrieb das Mädchen ins Tagebuch. Sie habe sich sofort gewaschen. Bereits 2003 waren ihre Vorwürfe erstmals bekannt. Aber ihre eigene Mutter übte laut Urteil massiven Druck auf sie aus, damit sie ihre Aussagen widerruft. Was auch geschah.
In den Folgejahren missbrauchte der Angeklagte das Kind weitere Male. Es würde dem Mädchen sowieso keiner glauben, soll er gesagt haben. Das Opfer musste mehrfach in die Kinder- und Jugendpsychiatrie.
Auch im Prozess rückte die Mutter ihre Tochter „mit Vehemenz in ein schlechtes Licht, um den Angeklagten zu entlasten“, sagte die Richterin. Die Kammer war trotzdem „überzeugt, dass sich die Geschädigte die Vorwürfe nicht ausgedacht hat“.