Bochum-Nord. Ausbaupläne zur A 43 sind Thema im Bezirk Bochum-Nord. Am Nordbad ist ein Wohnquartier geplant, das ohne Schutzwall nicht gebaut werden kann.

Die Bezirksvertretung Bochum-Nord befasst sich in ihrer Sitzung am Dienstag (11.) mit dem sechsspurigen Ausbau der A 43 und dessen Auswirkungen. Dabei liegt den Politikern der Lärmschutz besonders am Herzen.

Am Naturschutzgebiet Zillertal entlang führt der 3,7 Kilometer lange Ausbauabschnitt zwischen Bochum-Riemke und Bochum-Gerthe. Die Bauarbeiten sollen hier im Jahr 2022 beginnen, der Abschluss ist für 2026 geplant. Zehn Brücken müssen in diesem Bereich erweitert werden.

Ausbau des Kreuzes Bochum läuft unabhängig

Ursprünglich sollte dieser Abschnitt gemeinsam mit dem Kreuz Bochum ausgebaut werden. Zu diesem Zeitpunkt war allerdings noch nicht klar, dass auch die A 40 zwischen Kreuz Bochum-West und Kreuz Dortmund-West auf sechs Spuren erweitert werden muss. Mittlerweile ist das Kreuz Bochum als eigenständiges Projekt mit zeitgleichem Ausbau von A 40 und A 43 angesetzt.

Das geplante Wohngebiet am Nordbad grenzt direkt an die A 43.
Das geplante Wohngebiet am Nordbad grenzt direkt an die A 43. © funkegrafik nrw | Selina Sielaff


Der Bezirk erinnert im Rahmen des Kita-Baus auf dem Flüchtlingsgelände am Rosenberg an die alten Pläne der Stadt, auf dem ehemaligen Schwimmbadgelände Nordbad Wohnungsbau und Freizeitflächen zu errichten. 2004 wurde der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 822 gefasst, zwei Jahre nach Schließung des Nordbads.

Wohnquartier und Stadtteilpark

Planungsziele waren die Schaffung eines Grünbereiches sowie eines neuen Wohnquartiers mit 18 Ein- und drei Mehrfamilienhäusern. Im Entwurf heißt es: „Für die neue Wohnbebauung ist ein umfangreicher aktiver Lärmschutz zu errichten, um die Verkehrslärmimmissionen auf solche Werte zu reduzieren, die bei der städtebaulichen Abwägung als vertretbar eingestuft werden können.“ Entlang der A 43 soll also ein Lärmschutzwall gebaut werden, der im Nordwesten durch eine Lärmschutzwand auf der Dammkrone ergänzt werde, begrünt und gestalterisch in den Stadtteilpark integriert.

Lärmschutzwall zur A 43 errichten

Die Pläne waren zurückgestellt worden wegen des bevorstehenden sechsspurigen Ausbaus der A 43. „Der dadurch erforderliche Lärmschutzwall wird teuer, das wollen sich Stadt und Straßen-NRW teilen“, erklärt Bezirksbürgermeister Henry Donner (SPD). „Doch das ist nur dann realisierbar, wenn der Autobahnausbau tatsächlich das Nordbad-Gelände einbezieht. Deshalb ist uns wichtig, wo der Schnitt gemacht wird.“ Ansonsten wäre der Wall nicht realisierbar, weil eine Kostenteilung nicht möglich wäre, und dann stünde der Wohnungsbau auch auf der Kippe.

Mit Blick auf den geplanten Wohnungsbau sieht er große Potenziale für den Ortsteil Rosenberg: „Die fehlende Infrastruktur könnte belebt werden. Bei mehr Bewohnern ergäbe sich etwa mehr Berechtigung, einen Nahversorger anzusiedeln.“

Auch die Optik muss stimmen

In ihrer Stellungnahme an die Bezirksregierung Arnsberg erklärt die Stadt Bochum, dass sie grundsätzlich die mit dem sechsstreifigen Ausbau der A 43 geplanten Lärmschutzmaßnahmen begrüße, da sie eine deutliche Verbesserung gegenüber der heutigen Lärmbelastung im Bereich beidseits der Autobahn darstellten. Die Stadt legt zudem darauf Wert, dass auch die Optik stimmt, also die Lärmschutzwände den Anforderungen des Gestaltungshandbuchs A 43 entsprechen und mit ihr abgestimmt werden.

Im Bereich Tippelsberg / Zillertal erstreckt sich beidseits der A 43 das größte Naturschutzgebiet Bochums, „Tippelsberg – Berger Mühlen“, das von erholungsuchenden Bürgerinnen und Bürger rege genutzt wird. Deshalb, so die Forderung der Stadt, sollte auch hier die Lärmbelastung reduziert werden. Sie regt an, eine flächenhafte Lärmberechnung für diesen und ähnliche Bereiche entlang der A 43 durchzuführen und zumindest mit der Schutzbedürftigkeit einer Kleingartenanlage bei der Prüfung auf Lärmschutzmaßnahmen zu berücksichtigen.


Im Rahmen der Fortschreibung des Bochumer Lärmaktionsplans ist außerdem geplant, diese Bereiche nördlich und südlich der A 43 als Potenzialflächen für„ruhige Gebiete“, also als innerstädtische und stadtnahe Erholungsflächen /Parkanlagen auszuweisen.