Bochum. Der Hauptangeklagte Im Prozess um den Mord in Bochum-Hordel soll auch Gold in dem Tathaus vermutet haben. Das ergibt sich aus einer Zeugenaussage.

Im Prozess um den Raubmord in der Kappskolonie wurde am Dienstag bekannt, dass der Hauptangeklagte (37) neben Geld auch Gold in seinem Haus vermutet haben soll. Das ergibt sich aus der Aussage eines früheren Bekannten und Komplizen (34) des 37-Jährigen.

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Der Zeuge, ein massiv vorbestrafter Mann, der unter Bewährung steht, wurde am Dienstag intensiv vom Schwurgericht vernommen. Der Polizei hatte er vor einigen Monaten erzählt, dass der Hauptangeklagte ihn 2016 gefragt habe, ob er mit ihm in das Haus an der Sechs-Brüder-Straße einbrechen wolle. Geld und Gold solle dort vorhanden sein. „Ein Einbruch könnte sich lohnen.“ Man sei dann auch in einem Auto an dem Haus vorbeigefahren und habe es sich angesehen. Doch der Zeuge lehnte damals ab mitzumachen.

Dem Zeugen droht ein Verfahren wegen Falschaussage

Mord in Bochum-Hordel - so haben wir berichtet

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Mit dieser Aussage wurde der Zeuge von Richter Josef Große Feldhaus konfrontiert; er solle alles nochmal im Gericht berichten. Doch der Zeuge erklärte, dass er sich an fast gar nichts mehr erinnern könne. Er stünde auch unter Drogen. Ihm droht jetzt ein weiteres Verfahren wegen Falschaussage, denn die Staatsanwältin hat Zweifel, ob er sich wirklich nicht mehr erinnern kann. Der Richter drohte ihm sogar mit Haft. Am nächsten Sitzungstag, 27. Januar, wird der Zeuge weiter vernommen.

Woher der Hauptangeklagte die Information hatte, dass in dem Haus viel Beute zu holen sein soll, ist unbekannt. Genauso unbekannt ist, ob überhaupt Geld und Gold erbeutet worden ist. In der Anklage ist nur von diversen Schützenorden, Kleingegenständen und einem Kfz-Schein die Rede.

Regungslos sitzt der vielfach vorbestrafte, zuletzt wohnsitzlose Pole seit elf Sitzungstagen auf der Anklagebank und sagt kein einziges Wort.

Hauptangeklagter ist nur teilweise geständig

Zu Prozessbeginn gab er über seinen Verteidiger nur zu, am 4. Februar mit einem jetzt noch nicht angeklagten Komplizen in das Haus in der Kappskolonie eingebrochen zu sein und die Partnerin (71) des Hauseigentümers (68) zu Boden gebracht zu haben. Mit dem Mord an dem Rentner habe er nichts zu tun. Um diesen habe er sich beim Einbruch jener Komplize gekümmert. „Ich habe erst am Tag danach im Fernsehen erfahren, dass jemand zu Tode kam.“

Der Rentner war damals so massiv geknebelt worden, dass er qualvoll erstickte. Jener Komplize sitzt in seiner Heimat Polen bis 2025 wegen anderer Straftaten in Haft. Wohl erst danach könnte er nach Deutschland ausgeliefert werden.

Das Gericht hat weitere drei Sitzungen bis 17. Februar terminiert. Ob dann auch das Urteil ergeht, ist völlig offen. Angeklagt ist auch ein 24-Jähriger aus Gelsenkirchen; er soll die mutmaßlichen Einbrecher zum Tatort gefahren haben.