Bochum. Sascha Hellen muss nicht in Haft. Wegen einer Betrugs- und Untreue-Serie bekam er eine Bewährungsstrafe. Die Richterin fand trotzdem klare Worte.

Trotz einer jahrelangen Serie von Betrügereien und Veruntreuungen mit einem Gesamtschaden von rund 861.000 Euro bleibt dem Bochumer Eventmanager und Medienberater Sascha Hellen eine Gefängnisstrafe erspart. Die 12. Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts verurteilte ihn am Dienstag wegen 13-fachen Betruges und zwei Untreue-Taten zu zwei Jahren Haft auf Bewährung. Außerdem muss der 41-Jährige binnen 18 Monaten 200 Sozialstunden ableisten.

Hellen, der Erfinder des „Steiger Awards“, hatte gleich zu Prozessbeginn die Anklagevorwürfe, auch wenn es ihm erkennbar schwer fiel, eingeräumt. Das hat ihn jetzt offenbar vor der JVA gerettet. „Ohne vollständiges Geständnis wäre dieses Ergebnis nicht zu erzielen gewesen“, sagt Richterin Christine Katzer. Er solle sich bei seinen Anwälten bedanken.

Bewährungszeit wurde ungewöhnlich lange festgesetzt

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„Ich gehe davon aus, dass die Staatsanwaltschaft – völlig zu Recht – Sie und Ihre Tätigkeiten im Auge behalten wird“, sagte die Richterin zum Angeklagten. Dazu passt, dass das Gericht eine ungewöhnlich lange Bewährungszeit von vier Jahren festgesetzt hat. Das ist ein ganz besonderer Hinweis an den Angeklagten, sich in dieser Zeit gar nichts mehr zu Schulden kommen zu lassen.

Die 12. Strafkammer unter Vorsitz von Richter Christine Katzer (Mitte).
Die 12. Strafkammer unter Vorsitz von Richter Christine Katzer (Mitte). © FUNKE Foto Services | Ingo Otto

Jedes weitere mögliche Vergehen würde wohl eine Haftstrafe ohne Bewährung nach sich ziehen. Denn die jetzt verhängten zwei Jahre Haft sind das höchste Strafmaß, das noch zur Bewährung ausgesetzt werden kann; käme noch etwas oben drauf, wäre die komplette Bewährung weg. Sollte er künftig erneut auf der Anklagebank sitzen, „dann ist der Zug abgefahren“, wie die Richterin sagte. „Das war hier kurz vor 12 und eine letzte Chance.“ Aber die habe er verdient.

Bekannte mit faulen Krediten betrogen

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Laut Urteil hatte sich Hellen zwischen 2013 und 2017 von Bekannten insgesamt hohe sechsstellige Beträge geliehen mit der Zusage, sie kurzfristig zurückzuzahlen. Seine damalige Medienfirma hätte nur kurze vorübergehende Engpässe. Die Darlehensgeber glaubten und vertrauten ihm – und zahlten. Darunter die WDR-Legende Jean Pütz (82) sowie der Bochumer Arzt Prof. Dr. Dietrich Grönemeyer. Hellen verschwieg aber, dass er das Geld angesichts der, so die Richterin, „desolaten Situation“ seiner damaligen Firma wohl nicht zurückzahlen könne. Das habe er „billigend in Kauf genommen“. Nur ein geringer Bruchteil wurde bis heute erstattet. Mit der Beute stopfte Hellen Finanzlöcher seiner Firma und bestritt seinen Lebensunterhalt.

Einmal kassierte er auch 15.000 Euro Honorar von einem Privatier für die Vermittlung einer Audienz beim Dalai Lama. Anders als früher hatte Hellen hatte aber gar keine zuverlässigen Kontakte mehr gehabt. Eine Audienz über ihn kam nie zustande. Und im Zusammenhang mit einer Charity-Veranstaltung im Auswärtigen Amt veruntreute Hellen mehr als 100.000 Euro.

Gericht schaut genau hin, dass Hellen auch alle Sozialstunden ableistet

Seine GmbH ist Geschichte, heute arbeitet er als Einzelunternehmer weiter in der Branche. Im Prozess hatte er beklagt, dass die Prozessberichterstattung nicht gut fürs Geschäft sei. Dazu sagte die Richterin, dass die Medien „grundweg objektiv, sachlich und auf Fakten beschränkt“ berichtet hätten. „Sie haben die Presse zu Ihren Zwecken umfassend genutzt“, sagte sie über seine Veranstaltungen. Dann müsse er jetzt auch hinnehmen, dass die Presse sich für seinen Prozess interessiere.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Wo Hellen seine Sozialstunden abarbeiten müsste, ist noch unklar. Die Richterin versicherte ihm aber schon jetzt, sie werde „ganz genau hingucken, dass die Stunden nicht nur auf dem Zettel abgeleistet werden“.