Bochum. Im Betrugsprozess gegen Sascha Hellen haben weitere Zeugen den Angeklagten belastet. Es geht etwa um eine gescheiterte Audienz beim Dalai Lama.

Die Reihe an Zeugen, die den wegen Betruges angeklagten Bochumer Eventmanager und Medienberater Sascha Hellen (41) vor Gericht schwer belasten, ist am Dienstag noch einmal länger geworden. Es geht um eine gescheiterte Privat-Audienz mit dem Dalai Lama und um Schulden beim Auswärtigen Amt.

„Ich wollte etwas Besonderes für den 50. Geburtstag meiner Frau“, sagte am Dienstag ein 58-jähriger Privatier und früherer Pilot aus Luxemburg vor der Bochumer 12. Strafkammer. Das Geburtstagskind sollte das religiöse Oberhaupt der Tibeter persönlich treffen können. Über einen Partner (55) aus Deutschland fand der 58-Jährige im Jahr 2017 den Kontakt zu Hellen. Dieser kassierte dann 15.000 Euro Anzahlung von dem Privatier für die Vermittlung. Hellen habe erklärt, so der Zeuge, „dass er mit dem privaten Sekretär des Dalai Lama in Verbindung steht“.

Hellen soll „persona non grata“ gewesen sein

Das soll aber gar nicht gestimmt haben. Trotz seiner früheren, erfolgreichen Kontakte zum Dalai Lama kam kein Termin für eine Audienz mit dem weltberühmten Mönch zustande. Hellen vertröstete seinen Auftraggeber mehrfach und hielt ihn hin, wie ein vor Gericht vorgelesener Email-Verkehr beweist. Misstrauisch geworden, recherchierte die Auftraggeberseite selbst. Heraus kam: Bereits seit 2013 sei Hellen beim Dalai Lama eine „persona non grata“ gewesen, wie der Partner (55) des Privatiers den Richtern erklärte. Über den Grund wurde im Prozess nichts bekannt.

Bis heute hat der Privatier die 15.000 Euro nicht zurückerhalten. Wie sehr ihn das treffe, fragte Richterin Christine Katzer. Antwort: „Zum Glück nicht so hart. Ich gehe aber nicht davon aus, dass ich das Geld zurückerhalte.“

„Es geht hier um 12.000 Euro Steuergelder“

Am 30. Juli will die 12. Strafkammer ein Urteil sprechen. In der Mitte: Vorsitzende Richterin Christine Katzer.
Am 30. Juli will die 12. Strafkammer ein Urteil sprechen. In der Mitte: Vorsitzende Richterin Christine Katzer. © FUNKE Foto Services | Ingo Otto

Schulden hat Hellen auch beim Auswärtigen Amt in Berlin. Ein Bundesbeamter (56) erklärte den Bochumer Richtern, dass Hellen 2015 eine Charity-Veranstaltung einer Stiftung in den Räumen des Auswärtigen Amtes organisiert habe. Er habe aber die in der „Nutzungsvereinbarung“ vertragliche festgesetzte Vorkasse – rund 12.000 Euro – nicht bezahlt. Der Beamte hatte Hellen vor der Veranstaltung daran erinnert.

„Es geht hier um 12.000 Euro Steuergelder“

Hellen habe geantwortet, er habe das Geld bereits überwiesen, leider sei aber sein Drucker kaputt, so dass er die Überweisungen nicht habe zuschicken können, wie der Zeuge sagte. Bis heute ist kein einziger Cent ans Auswärtige Amt geflossen. „Es geht hier um 12.000 Euro Steuergelder“, sagte der Bundesbeamte.

„Sie können grundsätzlich gut reden und sich verkaufen“

Bereits in den vorherigen Sitzungstagen hatten Prof. Dietrich Grönemeyer (66) und Jean Pütz (82) ausgesagt. Auch sie fühlen sich von Hellen betrogen, indem sie gewährte Kredite nicht zurückbekommen haben. Es geht um fast 700.000 Euro.

Ein Urteil soll am 30. Juli gesprochen werden.

Bereits am kommenden Prozesstag am 25. Juli soll Staatsanwältin Christine Ziplies in ihrem Plädoyer sagen, welche Strafe sie für angemessen hält. Laut Anklage geht es um einen Gesamtschaden von 1,1 Millionen Euro. Am 30. Juli soll das Urteil verkündet werden.

Dem Angeklagten droht eine Strafe zwischen zwei Jahren Haft auf Bewährung und zweieinhalb Jahren Haft. Alles über zwei Jahren kann nicht mehr zur Bewährung ausgesetzt werden.

Richterin Christine Katzer sagte am Dienstag zu Hellen: „Sie können grundsätzlich gut reden und sich verkaufen.“ Die Zeugen hätten ihm damals nur „in Hinsicht auf seinen guten Ruf“ ihr Geld geliehen – und „darauf vertraut, dass sie das Geld kurzfristig zurückbekommen“. Dem war aber nicht so.

Gleich am ersten Prozesstag hatte Hellen ein Geständnis abgelegt.