Bochum. . Im Fall des getöteten Rentners aus Hordel lauten die Haftbefehle gegen die zwei Beschuldigten auf Mord. Eventuell war auch ein Dritter beteiligt.

Die beiden Beschuldigten (23, 36), die nach dem tödlichen Einbruchdiebstahl in Hordel in U-Haft sitzen, stehen unter dem Verdacht des Mordes. Darauf stützt sich der Haftbefehl des Amtsgerichts. Wie Oberstaatsanwalt Andreas Bachmann der WAZ sagte, lägen die Mordmerkmale Habgier und „Ermöglichung einer Straftat“ vor. Ein Rentner (68) war in seinem Haus so massiv geknebelt worden, dass er erstickte.

Die Festnahme Montagnacht (29.) um 4 Uhr in zwei Wohnungen in Gelsenkirchen ist auf eine akribische Spurenarbeit der Kripo zurückzuführen. Eine Spur vom Tatort an der Sechs-Brüder-Straße soll identisch sein mit der DNA eines der Beschuldigten; das hat ein Datenabgleich des Landeskriminalamtes in der vorigen Woche ergeben. Die DNA des Beschuldigten ist gespeichert in einer bundesweiten „DNA-Analysedatei“, weil er wegen einschlägiger Straftaten bereits polizeibekannt ist und wie auch der andere Beschuldigte bereits einmal im Gefängnis gesessen hat. Aufgrund dieses DNA-Treffers ermittelte die Kripo auch den anderen Mann.

Festnahme ist das Ergebnis einer minutiösen Puzzlearbeit

Trotz der Festnahme ermittelt die „Mordkommission Hordel“ aber noch weiter: Es gibt Hinweise, dass eine dritte Person an der Tat beteiligt gewesen sein könnte.

Unklar ist weiterhin, wie die Täter ins Haus des Opfers an der Sechs-Brüder-Straße gelangt sind. Oberstaatsanwalt Bachmann zur WAZ: „Entweder haben sie die Tür mit einem Hilfsmittel geöffnet oder die Tür war nicht ordnungsgemäß geschlossen worden, nachdem die Opfer das Haus betreten hatten.“

Die Festnahme ist das Ergebnis einer minutiösen Puzzlearbeit, die die Ermittler der „MK Hordel“ unter Leitung von Kriminalhauptkommissarin Daniela Stiens Tag und Nacht geleistet hat. Polizeisprecher Volker Schütte: „Ich habe großen Respekt vor der Ausdauer der Ermittler der MK Hordel.“

Die Beschuldigten sind in zwei verschiedenen Gefängnissen untergebracht worden und machen von ihrem Schweigerecht Gebrauch.

Parallelen zum Mordfall Rottstraße

Der Fall erinnert an den Bochumer Mordfall Rottstraße vom 10. Februar 2017. Auch damals hatte ein DNA-Treffer mehrere Monate nach dem Verbrechen den Fall gelöst. Damals war ein Ehepaar (78, 79) in seiner Wohnung an der Rottstraße überfallen, ausgeraubt und äußerst brutal zugerichtet worden. Die Frau starb noch am Tatort, ihr Mann wenig später im Krankenhaus. Ein massiv vorbestrafter 35-Jähriger wurde im August 2018 vom Schwurgericht zu lebenslanger Haft verurteilt. Das Urteil ist aber noch nicht rechtskräftig.

Die bisherige Berichterstattung zu dem Verbrechen in Hordel