Bochum. . Der Angeklagte im Mordfall Rottstraße kommt wegen Mordes lebenslang in Haft. Den Richtern wirft der 35-Jährige „Selbstjustiz“ und Rassismus vor.

Es war eines der brutalsten und gnadenlosesten Verbrechen der vergangenen Jahre in Bochum. Das Schwurgericht verhängte dafür am Montag (6.8.) die Höchststrafe: lebenslänglich. Die Richter sind überzeugt, dass ein 35-jähriger Mann ein Rentnerehepaar (78, 79) in dessen Erdgeschosswohnung an der Rottstraße ausgeraubt hat.

Das Gericht stellte auch eine besondere Schwere der Schuld fest. Damit wird eine vorzeitige Entlassung auf Bewährung nach frühestens 15 Jahren enorm erschwert.

Angeklagter wirft Richtern „Selbstjustiz“ und Rassismus vor

In dem Indizienprozess hatte der Angeklagte seine Unschuld beteuert. Am Montag warf der im Ruhrgebiet aufgewachsene Deutsch-Türke den Richtern „Selbstjustiz“ und Rassismus vor: Wäre er „ein reinrassiger Deutscher“, würde er wohl freigesprochen, vermutete er.

Der ungelernte Angeklagte aus Recklinghausen ist vielfach vorbestraft: wegen Raubes, Diebstahls, gefährlicher Körperverletzung, Bedrohung, Beleidigung, Drogendelikten. Er lebte von Hartz IV und Straftaten.

Dieses Foto von der verwüsteten Wohnung veröffentlichte die Polizei im Juli 2017.
Dieses Foto von der verwüsteten Wohnung veröffentlichte die Polizei im Juli 2017.

Die Opfer kannte er über deren Sohn und dessen Ehemann. 2015 hatte er in der Wohnung des Rentnerehepaares bei einer kleinen Renovierungsarbeit geholfen. Deshalb glaubte er, dass dort Geld und Schmuck zu holen sei, wenn auch nicht viel.

Laut Urteil verschaffte er sich am Morgen des 10. Februar 2017 auf ungeklärte Weise Zutritt zur Wohnung und fiel über die Eheleute her. Nach Überzeugung des Gerichts hatte er einen unbekannten Mittäter dabei. Weil die 79-Jährige ihn erkannte, musste sie sterben. Mit einem Messer stach der 35-Jährige ihr zweimal in den Hals. Er würgte sie und trat auf ihren Kopf ein.

Frau verblutete im Schlafzimmer

„Die Tritte waren so stark, dass Blut auf die angrenzenden Möbel spritzte“, sagte Richter Josef Große Feldhaus. Die Frau verblutete im Schlafzimmer. Dort hatte sie gerade ihren Mann, der beinamputiert und auf den Rollstuhl angewiesen war, für den Tag fertig machen wollen. Der Mann musste auf seinem Bett liegend ihren Todeskampf mit ansehen.

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Dann fiel der Mörder auch über ihn her. Auf dem Bett trat er mitleidlos auf seinen Kopf ein, zertrümmerte Schädelknochen und zerquetschte mit einer Hacke beide Augäpfel, so dass der Mann erblindete. Der Täter hielt ihn wohl für tot, tatsächlich lag er rund 20 Stunden bewusstlos neben der Leiche seiner Frau.

Erst Hilferufe in der Nacht ließen einen Nachbarn aufhorchen. Der Rettungsdienst brachte ihn ins Krankenhaus. Dort starb er drei Wochen später.

Täter feiert mit Beute drei Tage in zweifelhaftem Hotel

Mit etwas Geld und relativ wertlosem Schmuck flüchteten die Täter. Der 35-Jährige feierte mit der Beute drei Tage in einem zweifelhaften Hotel in Herne eine Party mit Prostituierten und Drogen.

Monatelang hatte die Kripo keine heiße Spur. Dann gelang ihr ein Volltreffer beim Abgleich von Tatortspuren mit gespeicherter DNA des Täters. Vor allem 18 Hautschuppen an der Hose der toten Rentnerin belasteten ihn. Das sei „das entscheidende Indiz, dass er der Täter ist“, so der Richter.

Aber auch Blutspuren an seinen Schuhen zum Zeitpunkt der Festnahme im Juli 2017 sowie Zeugenausssagen haben ihn überführt. „Fahr zur Hölle!“, rief ihm ein Angehöriger nach dem Urteil zu.

>>> Chronologie der Ereignisse im Mordfall Rottstraße