Bochum. . Nach 22 Prozesstagen im Mordfall Rottstraße ist unklar, wann das Urteil fällt. Der Staatsanwalt musste sei Plädoyer zum zweiten Mal verschieben.

Der zurzeit wichtigste und emotionalste Strafprozess in Bochum – der Mordfall Rottstraße – droht zu einer Hängepartie zu werden. Längst sollte Staatsanwalt Michael Nogaj in einem Plädoyer erklärt haben, ob er den 35-jährigen Angeklagten für schuldig hält und eine lebenslange Freiheitsstrafe fordert. Aber die Verteidigung verhinderte dies am Montag nun schon zum zweiten Male, weil sie immer weitere Aufklärung und Zeugen fordert.

Von Anfang an war klar, dass der Indizienprozess schwierig wird. Seit Januar hat das Schwurgericht bereits an 22 Sitzungstagen verhandelt. Und das Klima wurde immer gereizter. Als Verteidiger Jens Tuschhoff am Montag erneut mehrere Beweisanträge stellte und Kopien davon zu den Prozessbeteiligten brachte, wies ihn Richter Josef Große Feldhaus in die Schranken: Es sei nicht vorgesehen, dass er Anträge im Saal verteile. „Vorgesehen ist, dass Sie auf Ihrem Platz bleiben, wo Sie hingehören.“

Diese Richterinnen und Richter entscheiden, ob der Angeklagte der Mörder von der Rottstraße ist. In der Mitte Vorsitzender Josef Große Feldhaus.
Diese Richterinnen und Richter entscheiden, ob der Angeklagte der Mörder von der Rottstraße ist. In der Mitte Vorsitzender Josef Große Feldhaus.

DNA-Spuren und mehrere Zeugenaussagen belasten den mehrfach massiv vorbestraften Angeklagten stark. Aber auch am Montag erklärte er mit Nachdruck: „Ich bin unschuldig.“ Seit einem Jahr sitzt er in U-Haft. Zuletzt wirkte der arbeitslose Deutsch-Türke aus Recklinghausen immer nervöser und aggressiver, als er Richter und Presse in einem Rundumschlag der Lüge bezichtigte und sogar den türkischen Staatschef Recep Erdoğan und Bundeskanzlerin Angela Merkel als Helfer haben wollte, weil der Prozess so falsch laufe. Auch am Montag verpasste er seinem zweiten Pflichtverteidiger zum wiederholten Male eine volle Breitseite, weil er zu untätig sei und ihn nur viermal in der U-Haft besucht habe. Auch für den Anwalt könnte die Sache unschön werden, denn er muss dem Gericht jetzt schriftlich erklären, ob er sich gegenüber dem Angeklagten sehr unflätig geäußert hat („am A... lecken“). Das behauptet der Angeklagte. „Ich beende meine Zusammenarbeit mit ihm.“

Verteidiger Jens Tuschhoff und der Angeklagte.
Verteidiger Jens Tuschhoff und der Angeklagte.

Das gilt nicht für Tuschhoff, seinem anderen Verteidiger. Dieser will erneut eine DNA-Gutachterin hören, neue und bereits angehörte Zeugen vernehmen und manches mehr. Fast alle Anträge schmetterte das Gericht am Montag aber ab, nur zwei zumindest vorläufig noch nicht: Zwei Nachbarinnen sollen am Abend vor der Tat und am Morgen der Tat jeweils zwei unbekannte Verdächtige in Tatortnähe gesehen haben, einen davon sogar mit Pistole. Und alle hätten anders ausgesehen als der Angeklagte.

Ursprünglich geplant war ein Urteil am 6. August. Dieser Termin wackelt jetzt aber stark. Der Richter sagte am Montag, die Anwälte sollten für die nächste Sitzung (12.) ihre Terminkalender mitbringen.

Was bisher in dem Mordfall geschah:

Am Morgen des 10. Februar 2017 wurden eine 79-jährige Frau und ihr beinamputierter Ehemann (78) in ihrer Erdgeschosswohnung an der Rottstraße äußerst brutal überfallen. Die Frau starb am Tatort, ihr Mann drei Wochen später. Er verlor durch die Tat sein Augenlicht.

Die Anklage geht von Raubmord aus, weil Geld und Schmuck fehlten. Vermögend waren die Opfer aber nicht.

Monatelang hatte die Mordkommission trotz immensen Aufwandes – unter anderem mit Spezialhunden und Handzettelaktionen auf der Straße – keinen Verdächtigen ermitteln können. Im Juli 2017 gab es einen DNA-Treffer. Die DNA des Angeklagten stimmte mit Tatortspuren überein. Als die Kripo ihn festnahm, soll er altes Blut der Opfer unter der Schuhsohle gehabt haben. Der Angeklagte sagt, er habe die Schuhe erst nach der Tat gekauft.

Ein Ex-Häftling in der U-Haft hat aus Sicht der Richter glaubhaft erklärt, dass sich der Angeklagte in der JVA geständig geäußert habe.