Bochum. Ein vorbestrafter Sexualverbrecher hat eine Frau auf einem Friedhof gewürgt und vergewaltigt. Wollten die Behörden den Fall verheimlichen?
Skrupellos, brutal und abscheulich ist die Tat, die ein 30-jähriger Mann in Bochum begangen haben soll. Frank Lemanis, Leiter der Pressestelle der Bochumer Polizei, bestätigt auf Nachfrage unserer Redaktion, dass ein vorbestrafter Sexualverbrecher am Morgen des 18. Februar eine 33-Jährige auf dem Blumenfriedhof an der Harpener Straße vergewaltigt hat. Zuvor hatte die Rheinische Post berichtet, die auch aus einer vertraulichen WE-Meldung (wichtiges Ereignis) des Polizeipräsidiums Bochum an das nordrhein-westfälische Innenministerium zitiert.
In dem Schreiben wird beschrieben, dass der Täter die Frau auf einer Wiese von hinten angegriffen und ihr eine Kapuze über den Kopf gezogen, sie gewürgt und zu Boden gedrückt hat. Er soll seinem Opfer auch Nase und Mund zugehalten und ihr befohlen haben, sich komplett auszuziehen. Er selbst tat das dem Bericht zufolge auch. Dann vergewaltigte er sie mehrfach. Das bestätigt auch Frank Lemanis gegenüber unserer Redaktion.
Der Tatverdächtige konnte im Rahmen der Ermittlungen nach der Vernehmung des Opfers gefasst werden, eine Öffentlichkeitsfahnug war nicht nötig, erklärt Lemanis.
Wurde der Tatverdächtige als rückfallgefährdet eingestuft?
Die Rheinische Post hingegen berichtet, dass die Sicherheitsbehörden den Sachverhalt unter Verschluss (VS - nur für den Dienstgebrauch) gehalten hätten. Selbst die Freigabe für das polizeiliche Landeslagebild sei nicht erteilt worden. Die Redaktion glaubt, dass der Grund dafür ist, dass der 30 Jahre alte Tatverdächtige ein Mann ist, den die Behörden für einen rückfallgefährdeten Sexualstraftäter einstuften. Die Bochumer Polizei will sich dazu zunächst noch nicht äußern. Der 30-Jährige ist ein sogenannter "Kurs"-Proband, also ein Sexualverbrecher, vor dem die Allgemeinheit bestmöglich geschützt werden sollte, weil er als rückfallgefährdet gilt. Das Programm („Konzeption zum Umgang mit rückfallgefährdeten Sexualstraftätern in Nordrhein-Westfalen“) soll verhindern, dass gefährliche Menschen nach der Haftentlassung in die Anonymität abrutschen und neue Sexualdelikte begehen.
Dass der Tatverdächtige "Kurs"-Proband ist, bestätigte Lemanis unserer Redaktion am Mittwochmorgen.
Tatverdächtiger sitzt in Untersuchungshaft
Gegenüber der „Rheinischen Post“ sagte der Bochumer Oberstaatsanwalt Paul Jansen: „Wir können den Fall bestätigen. Wir haben Haftantrag gestellt. Und dieser ist am 22. Februar auch vom Amtsgericht erlassen worden.“ Der Täter sitzt in Haft. Er habe bereits 2009 und 2010 „einschlägige Sexualdelikte begangen“.