Bochum. . Der Bochumer (30), der eine Frau auf dem Bochumer Blumenfriedhof vergewaltigt haben soll, soll neun Jahre in Haft – plus Sicherungsverwahrung.
Staatsanwalt Holger Heming hat am Mittwoch für den 30-jährigen Bochumer, der eine Frau (33) auf dem Heimweg vom Feiern im Bermuda-Dreieck auf besonders brutale vergewaltigt haben soll, neun Jahre Haft gefordert. Außerdem soll er im Anschluss an die Haftzeit auf unbefristete Zeit in die Sicherungsverwahrung, weil er auch nach den neun Jahren für die Allgemeinheit gefährlich werden könnte.
Der 33-Jährige hatte bereits wegen einer ähnlichen Vergewaltigung in Dortmund vier Jahre und neun Monate Haft verbüßt. Zuvor war er wegen versuchter sexueller Nötigung zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden.
Opfer wurde schwer verletzt
Die Plädoyers wurden komplett unter Ausschluss der Öffentlichkeit gehalten. Das Landgericht begründete dies mit den schutzwürdigen Interessen des Angeklagten, weil sehr persönliche Dinge zu Sprache kämen. Der Angeklagte hat gestanden, die ihm bis unmittelbar vor der Tat völlig unbekannte Arzthelferin am 18. Februar (Sonntagmorgen, 7 Uhr) auf dem Blumenfriedhof in Grumme vergewaltigt zu haben. Das Opfer wurde schwer verletzt und leidet bis heute darunter.