Unter Ausschluss der Öffentlichkeit hat gestern der mutmaßliche Vergewaltiger (30) vom Blumenfriedhof ausgesagt. Auf Antrag seines Verteidigers hat die 16. Strafkammer die Zuschauer aus dem Saal geschickt, weil sonst seine „schutzwürdigen Interessen“ verletzt würden.

Unter Ausschluss der Öffentlichkeit hat gestern der mutmaßliche Vergewaltiger (30) vom Blumenfriedhof ausgesagt. Auf Antrag seines Verteidigers hat die 16. Strafkammer die Zuschauer aus dem Saal geschickt, weil sonst seine „schutzwürdigen Interessen“ verletzt würden.

In seiner Aussage kämen Umstände aus seinem „engsten Persönlichkeitsbereich“ zur Sprache, darunter sexuelle Praktiken, die geschützt werden müssten. Das stünde über dem öffentlichen Interesse.

Der wegen Vergewaltigung und versuchter sexueller Nötigung massiv vorbestrafte Bochumer soll am 18. Februar um 6.30 Uhr eine ihm unbekannte Bochumerin (33) auf dem Heimweg vom Bermuda-Dreieck besonders brutal vergewaltigt haben. Er räumt die Tat ein.

Auch das Opfer sagte ohne Öffentlichkeit aus. Dies passierte per audiovisueller Übertragung, damit die Frau den Angeklagten nicht sehen musste. Die Arzthelferin saß in einem zweiten Raum und wurde dort aus dem Gerichtssaal heraus befragt. Dazu wurde ein Rollwagen mit vier Monitoren und Lautsprechern in den Saal geschoben. Dem Angeklagten droht außer einer mehrjährigen Haftstrafe die unbefristete Sicherungsverwahrung.