Bochum. . Vor Gericht müssen sich zwei Bochumer aus der Trinkerszene verantworten. Sie sollen in Wiemelhausen einen 39-Jährigen totgeprügelt haben.

Die Gewalt war so intensiv, die Wut so rasend, dass das Opfer (39) keine Chance hatte. Zwei Bochumer (38, 43) aus der Trinker- und Drogenszene sollen in Bochum-Wiemelhausen einen Bekannten bei einem Zechgelage totgeprügelt und totgetreten haben.

Der 38-Jährige ist wegen Totschlags angeklagt, der 43-Jährige wegen Mordes. Am Montag begann der Prozess vor dem Bochumer Schwurgericht.

Eifersucht könnte Motiv sein

Der Unterschied der Anklagevorwürfe liegt an der mutmaßlichen Motivlage: Der arbeitslose Facharbeiter für Lager und Logistik soll eifersüchtig auf den 39-Jährigen gewesen sein, weil dieser der neue Freund seiner Ex-Freundin gewesen sei – „was er zu akzeptieren nicht bereit war“, wie es in der Anklage heißt.

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Erst im Monat zuvor soll der Partnerwechsel erfolgt sein. Als am 6. Januar alle vier – die Angeklagten und das neue Pärchen – in der kleinen kargen Wohnung des 43-Jährigen an der Wiemelhauser Straße zusammen dem Alkohol zugesprochen haben, soll die Situation dramatisch eskaliert sein. Die Staatsanwaltschaft sieht bei dem 43-Jährigen „niedrige Beweggründe“ – ein Mordmerkmal.

Opfer ist noch am Tatort verblutet

Ein Streifenwagen steht vor dem Haus in Bochum-Wiemelhausen, in dem das 39-jährige Opfer durch massive Gewalt getötet wurde.
Ein Streifenwagen steht vor dem Haus in Bochum-Wiemelhausen, in dem das 39-jährige Opfer durch massive Gewalt getötet wurde. © dpa

Das Opfer, das ebenfalls in dem Haus gewohnt hatte, ist innerlich und äußerlich noch am Tatort verblutet. Die Verletzungen an Kopf, Hals und Körper sind so schwer, dass absolute Erbarmungslosigkeit geherrscht haben muss.

Außer Fäusten und Füßen waren laut Anklage eine Bierflasche und ein Stein mit sechs Zentimeter Durchmesser die Tatwerkzeuge. Als das Opfer am Boden seine letzten Atemzüge röchelte, soll der Hauptangeklagte gesagt haben: „Ich hab’ Dir doch gesagt: Lass die Finger von meiner Frau.“

Die Angeklagten sind massiv vorbestraft. Wenige Stunden nach der Tat wurden sie nachts in der Innenstadt von der Polizei aufgegriffen. Sie waren stark alkoholisiert. Seitdem sitzen sie in U-Haft. Zum Prozessauftakt machten sie von ihrem Schweigerecht Gebrauch. Der 38-jährige Angeklagte, ein arbeitsloser Landwirt, war zuletzt bei einer Beratungsstelle für wohnungslose Männer gemeldet.

Augenzeugin sagt aus: „Ich habe gesagt: Hört auf! Er ist doch schon tot."

Die 36-jährige Frau, eine arbeitslose und ebenfalls alkohol- und drogensüchtige Zahnarzthelferin, war einzige Augenzeugin der Bluttat. Die Eifersucht des Hauptangeklagten sei „schrecklich“ gewesen, sagte die dreifache Mutter dem Gericht. Mehrfach habe er sie geschlagen. Das hieße: „Würgen, in die Fresse hauen, zu Boden schubsen.“

Unterbringung in einer Erziehungsanstalt

Das Gericht hat 13 Termine bis 23. August angesetzt.

Die Polizei versuchte damals, das „völlig blutverschmierte“ Opfer zu reanimieren. Ohne Erfolg.

Am Tattag habe es eine Aussprache mit ihm zu zweit in seiner Wohnung gegeben. Dabei habe er sie wieder zu Boden geschubst. Als ihr neuer Freund deshalb zu ihrem Schutz Reizgas ins Zimmer gesprüht habe, sei er von dem Angeklagten getötet worden. „Ich habe gesagt: ,Hört auf! Er ist doch schon tot.’ Ich habe ihn noch geschüttelt – aber da kam nichts mehr.“