Bochum. . Im Mordfall Rottstraße fordert die Verteidigung die Freilassung des Angeklagten. Außerdem stellte der Angeklagte einen Befangenheitsantrag.
In den Indizienprozess um den Mordfall Rottstraße in Bochum könnte kräftig Bewegung kommen. Drei Monate nach Verhandlungsbeginn hat Verteidiger Jens Tuschhoff beantragt, dass das Schwurgericht den Angeklagten aus der U-Haft entlässt, weil kein dringender Tatverdacht mehr bestünde.
Ein zweiter Antrag kam vom Angeklagten selbst. Er hält die drei Berufsrichter für befangen und fordert ihre Ablösung: Sie hätten sich schon vor Ende der Beweisaufnahme darauf festgelegt, dass er der Mörder von der Rottstraße sei.
DNA-Spuren und weitere Indizien belasten den Angeklagten
Über die Anträge hat das Gericht noch nicht entschieden, eventuell aber am Donnerstag (12. April). Seit Juli 2017 sitzt der Angeklagte in U-Haft und beteuert seine Unschuld. DNA-Spuren und andere Indizien belasten ihn. Er soll am 10. Februar 2017 ein Rentnerpaar (78,79) in seiner Wohnung äußerst brutal ausgeraubt haben.