Bochum. . Die Frage, ob der Angeklagte im Im Prozess um den Mord an der Rottstraße freigelassen wird, entscheidet sich wohl erst am 23. April.
Die Frage, ob der mutmaßliche Mörder (35) von der Rottstraße noch während seines Prozesses wieder freikommt, wird erst in einigen Tagen, spätestens am nächsten Verhandlungstag (23. April) entschieden. Das wurde am Donnerstag (12.) im Schwurgericht bekannt. Der Verteidiger hatte am Dienstag den Antrag auf Aufhebung des Haftbefehls gestellt, weil seiner Meinung nach kein dringender Tatverdacht mehr bestünde.
Weil aber der Angeklagte gleichzeitig auch einen Befangenheitsantrag gegen die drei Berufsrichter gestellt hatte, muss diese Frage zuallererst geklärt werden. Erst wenn eine andere Strafkammer entscheidet, ob die drei abgelehnten Richter wirklich gegen den Angeklagten voreingenommen sind, kann auch über eine Freilassung entschieden werden.
DNA-Spuren auch am Tatmesser
Ungeachtet der Anträge setzte das Schwurgericht gestern die Beweisaufnahme fort. Mittlerweile wurde bekannt, dass belastende DNA-Spuren nicht nur an Kleidung und Schuhwerk vorhanden sind, sondern auch am Griff des Tatmessers, dass am Tatort zurückblieb. Dem Angeklagten droht „lebenslänglich“.
Auch am Donnerstag stellte der Angeklagte wieder einen Antrag. Zum wiederholten Mal will er einen seiner zwei Pflichtverteidiger durch einen anderen ersetzt haben, weil das Vertrauen „endgültig erschüttert“ sei. Auch darüber wird erst später entschieden.