Bochum. Neues im Mordprozess „Rottstraße“: Der Angeklagte soll sich in der JVA verplappert und die grausame Tat zugegeben haben. Das erklärte ein Zeuge.
Im Mordfall Rottstraße ist der Angeklagte (35) am Freitag massiv belastet worden. Er soll sich in der JVA Bochum verplappert und ein Geständnis abgelegt haben.
Ein Ex-Häftling (36) berichtete dem Schwurgericht, dass er sich mit dem Angeklagten kurz nach der Inhaftierung Ende Juli 2017 in der Zelle unterhalten habe. Er sitze, habe der Angeklagte gesagt, wegen des Vorwurfs des Raubmordes. „Der Fall, der so groß in den Medien war?“, habe er, der Zeuge, damals gefragt. Antwort: „Ja.“
„Weil die mich erkannt hat“
Der Angeklagte habe erst bestritten, der Täter zu sein: Seine DNA, die man in der Tatwohnung des überfallenen Rentner-Ehepaares gefunden habe, stamme aus dem Jahr 2015, als er dort renoviert habe. Doch dann habe er, der Zeuge, „aus dem Bauch heraus“ gefragt, warum der Überfall denn so gewalttätig gewesen sei. Da habe der Angeklagte spontan geantwortet: „Weil die mich erkannt hat.“
Die Anklage sieht als Mordmerkmal neben Habgier auch die Verdeckung oder Ermöglichung einer Straftat. Sie geht davon aus, dass der mittellose Angeklagte am 10. Februar 2017 mit ungeheurer Brutalität über die Rentnerin (79) und ihren Ehemann (78) hergefallen ist, um sie auszurauben. Das Ehepaar kannte den Mann nur flüchtig, als Bekannter des Sohnes.
„Wenn wir uns anlügen, merkt man das“
Der Ex-Häftling bekräftigte im Zeugenstand, dass er dem Angeklagten damals in der Zelle, als er zunächst die Tat bestritten habe, nicht geglaubt habe. „Wenn wir uns anlügen, merkt man das.“
Belastet wurde der Angeklagte am Freitag auch von einer Bekannten (30): Kurz vor seiner Inhaftierung habe er ihr anvertraut, „dass er jemanden umgebracht hat“. Die Einzelheiten, die er erzählt haben soll, passen zwar nicht ganz zur Anklage, wohl aber könnte auch diese Aussage für den Indizienprozess wichtig sein.
Vor Gericht weist der vorbestrafte Angeklagte zurück, der Täter zu sein. Entsprechend bestreitet er auch, gegenüber dem Ex-Häftling in der JVA die Tat gestanden zu haben.
Ein Urteil wird im März erwartet.