Bochum. . Gegen den Mann, der eine Frau in Bochum vergewaltigt haben soll, ist Anklage erhoben worden. Die Polizei hatte den Fall zunächst verschwiegen.

Zwei Monate nach der Vergewaltigung einer 33-jährigen Bochumerin auf dem Blumenfriedhof an der Harpener Straße hat die Staatsanwaltschaft Anklage gegen den mutmaßlichen Täter (30) erhoben. Das bestätigt Landgerichtssprecherin Katja Nagel auf WAZ-Anfrage.

Der Angeschuldigte, ein vorbestrafter Sexualstraftäter aus Bochum, soll die ihm unbekannte Frau am 18. Februar gegen 6.30 Uhr, ein Sonntag, auf dem Friedhof von hinten überwältigt und zu Boden geworfen haben. Laut Anklage hielt er ihre Haare fest, schlug ihren Kopf gegen den Boden, um Gegenwehr zu brechen, und vergewaltigte sie. Die Frau erlitt eine Schürfwunde und Blutergüsse.

Friedhof sollte Abkürzung sein

Zuvor sollen sie sich im Bereich Lohbergbrücke zufällig getroffen haben, nachdem beide im Bermuda-Dreieck waren. Die Frau befand sich auf dem Heimweg. Der Friedhof sollte als Abkürzung dienen.

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Nach der Tat ging die völlig verängstigte Frau mit dem Täter zur nicht weit entfernten Aral-Tankstelle an der Castroper Straße. Dort stieg der Mann in ein Taxi, die Frau wandte sich an einen Mitarbeiter der Tankstelle und holte Hilfe. Fünf Tage später wurde der 33-Jährige gefasst. Er sitzt in U-Haft.

Das Verbrechen hatte landesweit für großes Aufsehen gesorgt. Nicht nur wegen seiner Brutalität, sondern weil es von der Bochumer Polizei zehn Tage lang verschwiegen wurde. Erst durch einen Pressebericht wurde die Öffentlichkeit darüber informiert. Die Polizei erklärte die Verheimlichung mit dem Schutz des Opfers. Im Nachhinein räumte sie ein, dass es „ein Fehler“ war, das Verbrechen nicht der Öffentlichkeit mitzuteilen. „Zukünftig werden wir in vergleichbaren Fällen offensiv berichten.“

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Schon fast fünf Jahre Haft verbüßt

Bereits 2009 war der Angeschuldigte wegen einer sehr gleichartigen Tat verurteilt worden. Damals hatte er im Dortmunder Keuning-Park eine Fußgängerin (51) vergewaltigt. Anfang 2010 wurde er vom Landgericht Dortmund zu vier Jahren und neun Monaten Haft verurteilt. Die Strafe hatte er voll verbüßt. Eine zweite Vorstrafe hatte er bereits 2009 vom Amtsgericht Lüdinghausen wegen versuchter sexueller Nötigung erhalten: Ein Jahr und zehn Monate Jugendstrafe auf Bewährung.

Der Mann nahm am „Kurs“-Programm des Landes teil („Konzeption zum Umgang mit rückfallgefährdeten Sexualstraftätern“). Es dient der Überwachung von Sexualtätern, die nach Verbüßung ihrer Strafe entlassen worden sind.

Mindeststrafe beträgt fünf Jahre Haft

Die Anklage wurde bei der 16. Strafkammer des Landgerichts eingereicht. Vorsitzende Richterin ist Frauke Seyda. Ein Prozesstermin steht noch nicht fest.

Die Anklage geht von einer „besonders schweren Vergewaltigung“ aus. Der Strafrahmen für ein solches Verbrechen beträgt fünf bis 15 Jahre Haft.

Verteidigt wird der Angeschuldigte vom Bochumer Rechtsanwalt Michael Emde: „Er wird sich in der Hauptverhandlung einlassen und tritt den Vorwürfen nicht entgegen“, sagte er der WAZ.