Bochum/Essen. . Der ehemalige Gastronom Michael N. muss weiterhin eine Haftstrafe ohne Bewährung befürchten. „Es sieht nicht gut für Sie aus“, so die Richterin.
Der ehemalige Gastronom Michael N. (51) muss weiter eine Haftstrafe ohne Bewährung befürchten. Das machte ihm gestern die 12. Strafkammer klar. Dort ist er wegen Versicherungsbetruges (fingierte Autounfälle), bandenmäßiger Steuerhinterziehung im Zusammenhang mit seinen Bochumer und Essener Gastro- und Disco-Betrieben und Urkundenfälschung angeklagt. Er wird mit Handschellen in den Saal gebracht.
Vorstrafe und schneller Rückfall
Bereits Ende 2016 war N. wegen dieser Vorwürfe zu 2,5 Jahren Haft verurteilt worden. Doch der Bundesgerichtshof bemängelte, dass die Höhe des Steuerschadens – trotz allseitiger Einigung im Prozess – nicht genau festgestellt worden sei.
Auch interessant
Es geht laut Anklage um rund 210 000 Euro.
Immenser Aufwand
Die 12. Strafkammer muss das nun mit immensem Aufwand nachholen. Trotzdem hält Richterin Christine Katzer nach Aktenlage eine bewährungsfähige Strafe für „relativ ausgeschlossen“ und „schwierig“. „Es sieht nicht gut für Sie aus.“ Als Begründung nannte sie eine Vorstrafe (Untreue, Insolvenzverschleppung). Nur einen Monat nach Rechtskraft war N. erneut straffällig geworden. Zudem sitzt er seit kurzem wegen weiterer Vorwürfe (erneut mutmaßliche Versicherungsbetrügereien) erneut in U-Haft.
Der Angeklagte lebte zuletzt vor allem von Mieteinnahmen, wie er gestern sagte. Gleichzeitig habe er Verbindlichkeiten in Millionenhöhe (inklusive Immo-Krediten).