Bochum/Essen. . Weil eine Schöffin für befangen erklärt wurde, kann der Prozess gegen „Party-König“ Michael N. erst am Donnerstag in Bochum beginnen.

Der neue Prozess gegen den als „Party-König“ bekannten Michael N. kann erst mit Verspätung beginnen. Am Dienstag platzte der erste Verhandlungstag am Bochumer Landgericht. Grund: Eine der beiden Schöffinnen wurde für befangen erklärt.

2016 war der ehemalige Inhaber und Betreiber mehrerer Clubs und Restaurants (in Bochum u.a. Apartment 45, Fabbrica Italiana, Victor’s) wegen Steuerhinterziehung beim Schwarzhandel mit Getränken (laut Anklage 210 000 Euro) und Versicherungsbetruges zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Zwei Mitangeklagte erhielten Bewährungsstrafen. Das Urteil wurde jedoch nie rechtskräftig: Der Bundesgerichtshof hob den Bochumer Richterspruch 2017 auf. Die Kammer habe sich die Berechnung des Steuerschadens und die Aufklärung weiterer Taten zu einfach gemacht.

Schöffin hatte private Kontakte zu Angeklagten

Am Dienstag sollte der Prozess neu aufgerollt werden. Doch vor der 12. Strafkammer stand zunächst eine Schöffin im Blickpunkt. Die Sparkassen-Angestellte räumte kurz vor der Verhandlung ein, einige der Angeklagten über ihren Ehemann von Festen privat zu kennen. Schwerer wiegt, dass just dieser Ehemann als Zeuge vorgesehen ist.

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„Die Schöffin müsste somit möglicherweise die Aussage ihres eigenen Mannes bewerten“, bemängelten mehrere Verteidiger und lehnten die Schöffin als befangen ab. Der Staatsanwalt und letztlich auch die Schöffin selbst teilten die Bedenken. Anlass für die Vorsitzende Richterin, die Verhandlung auszusetzen. Erst am Donnerstag (15.) soll die eigentliche Sitzung starten. Dann mit einer Ersatzschöffin.

51-Jähriger in Handschellen vorgeführt

N. wird auch dann mit Handschellen vorgeführt werden. Zwar hatte er vor der ersten Verhandlung 2016 im Gespräch mit dieser Zeitung von „traumatischen Erlebnissen“ während seiner gut dreiwöchigen Untersuchungshaft gesprochen und beteuert, fortan in seriösen Immobiliengeschäften tätig zu sein und straffrei zu bleiben: „Ich will nicht wieder in den Knast.“

Wie berichtet, sitzt der 51-Jährige gleichwohl seit Kurzem wieder in Untersuchungshaft. Wie es heißt, werden ihm erneut Vermögensdelikte zur Last gelegt. Das ficht ihn zumindest äußerlich nicht an: N. betrat den Gerichtssaal am Dienstag mit einem strahlenden Lächeln.