Essen. . Der Bundesgerichtshof hat die zweieinhalb Jahre Haft wegen Steuerhinterziehung für „Partykönig“ Michael N. komplett aufgehoben.
„Ich will nicht wieder in den Knast“, hatte Michael N., ehemals „Partykönig“ des Ruhrgebietes, im Oktober vor dem Landgericht Bochum gesagt. Doch die Wirtschaftsstrafkammer ließ sich nicht milde stimmen und verurteilte den 51 Jahre alten Essener wegen Steuerhinterziehung und Betrug zu zweieinhalb Jahren Gefängnis.
Der Bundesgerichtshof hob jetzt aber das Urteil gegen den früher in mehreren Städten aktiven Gastronomen (Fabbrica Italiana, Apartment 45, Club Frida) komplett auf. Eine andere Bochumer Kammer wird den Fall neu verhandeln müssen.
Wegen Steuerhinterziehung verurteilt
Michael N. hatte wegen der Vorwürfe, rund 200 000 Euro Steuern soll er hinterzogen haben, bereits mehrere Wochen in U-Haft gesessen. Vor Gericht legte er ein Geständnis ab.
Der Beschluss des Bundesgerichtshofes liest sich wie eine juristische Ohrfeige für die Strafkammer, es habe sich die Berechnung des Steuerschadens und die Aufklärung der Betrügereien zu einfach gemacht: „Es fehlt zu allen abgeurteilten Taten an tragfähigen Feststellungen des Landgerichts.“
Volker Schröder, einer der Verteidiger von Michael N., hofft auf eine Bewährung: „Allein die von ihm nicht verschuldete zeitliche Verzögerung gilt als Milderungsgrund.“