Bochum. In der Justizvollzugsanstalt Bochum-Krümmede plante ein Häftling den Mord seiner Ex-Frau. Sein Auftrag wurde abgelehnt, er nun erneut angeklagt.
Ein Satanist aus Witten steht 16 Jahre nach dem Mord an einem Arbeitskollegen erneut vor Gericht. Er soll beim Absitzen seiner Haftstrafe in der Justizvollzugsanstalt Bochum-Krümmede eine Brieffreundin dazu aufgefordert haben, seine Ex-Frau zu ermorden. Der Prozess zu diesem Fall startet am Montag (29. Mai) vor dem Bochumer Landgericht.
Im Sommer 2001 hatte Daniel R. zusammen mit seiner Ex-Frau einen Arbeitskollegen umgebracht. Das Opfer starb in Folge von 66 Messerstichen und Hammerschlägen in der Wohnung des Paares. Der Mann war als einziger Gast zur verspäteten Hochzeitsfeier gekommen. Beide Tatverdächtige wurden gestellt und zu langjährigen Strafen verurteilt.
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Brieffreundin lehnt den Mordauftrag ab
In der Haft in Krümmede soll der Wittener dann die Ermordung seiner Ex-Frau geplant haben: eine Brieffreundin sollte sie bei einem Ausgang aus der Psychiatrie erschlagen, sagte ein Sprecher des Landgerichts Bochum. Die Brieffreundin habe sich aber geweigert. Angeklagt ist der inzwischen 41-Jährige wegen versuchter Anstiftung zum Mord.
Der beim Ritualmord 25-Jährige hatte drei Jahre nach der Verurteilung ein Buch geschrieben, in dem er die Verantwortung seiner Frau zuschob. Vor Gericht habe er gelogen, um seine Frau zu schützen. Im Prozess war er von seiner damaligen Frau belastet worden.
Antraf auf vorzeitige Entlassung abgelehnt
Der als Haupttäter eingestufte Mann wurde 2002 wegen Mordes im Zustand verminderter Schuldfähigkeit zu 15 Jahren Haft verurteilt. Zwischenzeitlich saß er zwei Mal im Maßregelvollzug für psychisch kranke Straftäter.
Nach zehn Jahren Haft scheiterte er mit einem Antrag auf vorzeitige Entlassung. Eigentlich würde seine Strafe nur bis Anfang 2017 reichen. Der zweite, freiwillige Aufenthalt im Maßregelvollzug wurde aber laut Staatsanwaltschaft nicht angerechnet. Er befindet sich deshalb immer noch in Haft.
Für den Prozess am Bochumer Landgericht sind zwei Verhandlungstage angesetzt. Am 31. Mai soll das Urteil fallen. (dpa)