Witten/Marl. . Nach vergeblichen Anträgen auf vorzeitiige Entlassung wendet sich der Satanistenmörder Daniel R. ans Bundesverfassungsgericht. Ob er nun Erfolg hat?
Der Streit um die Freilassung des Wittener Satanisten-Mörders Daniel R. beschäftigt nun auch das Bundesverfassungsgericht.
Der 39-Jährige war 2002 zu 15 Jahren Haft verurteilt worden, weil er in Witten einen Arbeitskollegen aus Datteln mit 66 rituellen Messerstichen ermordet hatte. Zuletzt hatte das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf eine vorzeitige Entlassung abgelehnt. Gegen diese Entscheidung hat Verteidiger Hans Reinhardt (Marl) nun Verfassungsbeschwerde eingelegt – wegen angeblicher Fehler bei der Gefährlichkeits-Prognose.
Die Akten werden zurzeit in Karlsruhe geprüft. Die erste Hürde ist bereits genommen. Das Bundesverfassungsgericht bestätigte auf Anfrage: Rund 80 Prozent der Verfassungsbeschwerden werden ohne Begründung abgelehnt. Das ist im Fall von R. nicht passiert. Andersherum gilt aber auch: Nur ein Prozent aller Beschwerden haben am Ende auch wirklich Erfolg.
Ihm werde keine Chance zur Resozialisierung gegeben
Daniel R. beruft sich auf das in Artikel 2 des Grundgesetzes festgelegte Freiheitsrecht. Er behauptet, dass ihm keine Chance zur Resozialisierung gegeben werde, obwohl ihm mehrere Gutachter bescheinigt hätten, dass von ihm keine Gefahr mehr ausgehe. Das hatte auch das Landgericht Mönchengladbach so gesehen, das zunächst grünes Licht für die vorzeitige Entlassung gegeben hatte.
Nach Beschwerde der Bochumer Staatsanwaltschaft hatte das OLG Düsseldorf den Freilassungsbeschluss jedoch wieder einkassiert und dabei sogar noch rund anderthalb Jahre obendrauf gepackt. Normalerweise müsste Daniel R. im Juli 2016 entlassen werden – nach 15 Jahren. Die Richter wollten – anders als üblich – die Zeit in der Psychiatrie jedoch nicht mitzählen. Deshalb steht jetzt 2018 im Raum.
Genau das wollen der in Herten geborene Daniel R. und Anwalt Hans Reinhardt nicht hinnehmen. Sie behaupten: Die Richter am OLG Düsseldorf haben wichtige Details übersehen. Im Kern geht es um sogenannte Freigänge. Die Düsseldorfer Richter hatten ihre Ablehnung vor allem darauf gestützt, dass Daniel R. noch lange nicht fit für ein Leben in Freiheit sei. Es habe keine Haft-Lockerungen und auch keine Ausgänge gegeben. Der 39-Jährige müsse daher weiter als unberechenbar gelten.
Anwalt: Mandant hatte schon mindestens 27-mal Ausgang
„Stimmt nicht“, sagt sein Anwalt Reinhardt. Seit März 2014 habe es mindestens 27 Ausgänge gegeben. Darunter Einkäufe im Supermarkt, Besuche beim Arzt – immer ohne Fesselung. Nie sei etwas passiert. Diese Fakten hätten die Richter offenbar überlesen. Der Verteidiger: „Derartige Fehler dürfen einem Oberlandesgericht nicht passieren.“ Die Ablehnung der vorzeitigen Freilassung beruhe deshalb auf falschen Tatsachen. Sollte das Bundesverfassungsgericht den Fall genauso sehen, könnte Daniel R. sofort einen neuen Antrag auf Entlassung stellen.