Witten. Staatsanwaltschaft Bochum hat erneut Anklage gegen Daniel R. erhoben: Satanistenmörder soll in der Haft die Tötung seiner Ex-Frau geplant haben.

  • Staatsanwaltschaft Bochum hat erneut Anklage gegen den verurteilten Mörder Daniel R. erhoben
  • Wittener „Satanistenmörder“ soll aus der der Haft heraus die Tötung seiner Ex-Frau geplant haben
  • Anwalt nennt Vorwürfe „absurd und falsch“. Damit solle die Freilassung seines Mandanten verhindert werden

Seine Freilassung war bereits in greifbare Nähe gerückt. Doch jetzt könnte es passieren, dass Daniel R. noch lange hinter Gittern bleiben muss: Mehr als 15 Jahre nach dem grausamen Satanistenmord hat die Staatsanwaltschaft Bochum eine neue Anklage gegen den verurteilten Wittener erhoben.

Der heute 41-Jährige soll aus der Haft heraus die Ermordung seiner damals mitverurteilten Ex-Frau Manuela geplant haben. Laut Anklage hatte er eine Freundin dazu aufgefordert, die Tat durchzuführen.

Als Küchenkraft in die Psychiatrie eingeschleust

Der Plan soll bereits 2010 geschmiedet worden sein. Der Wittener hatte im Gefängnis Kontakt zu einer Frau bekommen, mit der sich schließlich eine Brieffreundschaft entwickelte. Sie soll der Mörder aufgefordert haben, sich als Küchenkraft in die Psychiatrie einzuschleusen, in der seine Ex-Frau damals untergebracht war.

Laut Anklage sollte seiner Ex-Frau mit einem Gegenstand auf den Kopf geschlagen werden, um sie so zu töten. Doch zu der Tat kam es nicht: Die Brieffreundin wandte sich an die Polizei, als sie 2014 von einer möglicherweise bevorstehenden Haftentlassung des Satanistenmörders erfuhr.

Freilassung werde mit allen Mitteln verhindert

Zu einem Prozess kam es damals aber nicht. Erst jetzt wurden die Akten wieder geöffnet, die Anklage erhoben. Das hatte Folgen: Die eigentliche geplante vorzeitige Entlassung wurde jetzt wegen der neuen Vorwürfe gegen Daniel R. bei einer Prüfung Ende November abgelehnt. Sein Verteidiger Hans Reinhardt sieht darin den eigentlichen Grund für die neue Anklage.

Die Freilassung seines Mandanten solle mit allen Mitteln verhindert werden, meint Reinhardt. Und das, obwohl der bereits 15 Jahre abgesessen habe und sowohl die für die Entlassung zuständigen Strafvollstreckungskammern in Mönchengladbach und Bochum wie auch die Gutachter zu dem Ergebnis gekommen seien, dass von R. keine Gefahr mehr ausgehe. „Deshalb greift die Staatsanwalt nun zur Beschwerde und unterfüttert sie mit einer neuen Anklage“, sagt der Anwalt.

Brieffreundin soll im Liebenswahn gewesen sein

Dabei seien die Vorwürfe „falsch und absurd“. Reinhardt schildert die Brieffreundin als eine Frau, die die Nähe des Verurteilten suchte, und – als er ihr einen Korb gab – im Liebeswahn anfing, ihm nachzustellen. „Das bewegte sich im Grenzbereich des Stalking.“

Die „merkwürdige Geschichte“, die sie erzähle, habe „weder Hand noch Fuß“: Sein Mandant sei entsetzt, wie man glauben könne, dass er so etwas Dummes tun würde. „Außerdem habe seine Ex-Frau ihm doch nie etwas getan.“

Gericht entscheidet im Januar über Verhandlung

Reinhardt hat beantragt, die Eröffnung des Verfahrens abzulehnen. Er fürchtet aber, dass es dennoch zur Verhandlung kommt. Im Januar wird das Gericht darüber entscheiden, ob die Anklage zugelassen wird.

>>>DIE TAT UND DAS URTEIL

Daniel R. (41) hatte gemeinsam mit seiner damaligen Ehefrau Manuela (38) einen Bekannten mit 66 Messerstichen „im Namen Satans“ bestialisch ermordet.

Der heute 41-Jährige war dafür Anfang 2002 zu 15 Jahren Haft verurteilt worden.

Manuela R. wurde zu 13 Jahren Haft verurteilt und ist wieder auf freiem Fuß.