Witten. . Der Haupttäter im Fall des sogenannten Satans-Mordes von Witten bleibt hinter Gittern. Das entschied das Düsseldorfer Oberlandesgericht.

Nach dem satanistischen Mord von Witten bleibt der Haupttäter doch noch hinter Gittern. Das hat das Düsseldorfer Oberlandesgericht „unter Berücksichtigung des Sicherheitsinteresses der Allgemeinheit“ entschieden, wie ein Gerichtssprecher am Mittwoch sagte.

Der Senat hob damit einen gegenteiligen Beschluss des Mönchengladbacher Landgerichts auf. Der 39-Jährige sei aber aus der Psychiatrie in ein normales Gefängnis zu verlegen. Spätestens im Juli 2016 kommt der Mann ohnehin frei. Dann hat er seine Strafe von 15 Jahren Haft vollständig verbüßt.

Das Landgericht Mönchengladbach hatte im vergangenen Dezember die Freilassung des Mörders beschlossen. Dagegen hatte die Staatsanwaltschaft Bochum Beschwerde eingelegt, die nun erfolgreich war. „Ich werde prüfen, ob gegen den Beschluss eine Verfassungsbeschwerde in Betracht kommt“, kündigte sein Anwalt Hans Reinhardt an.

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Gemeinsam mit seiner Partnerin hatte er 2001 einen Bekannten in seine Wohnung gelockt, den 33-Jährigen mit 66 Messerstichen umgebracht und die Leiche zerstückelt. Auch ein Hammer und eine Machete wurden bei dem blutigen Ritualmord eingesetzt, der bundesweit Entsetzen auslöste. Der Haupttäter wurde zu 15 Jahren Haft verurteilt und in die geschlossene Psychiatrie eingewiesen.

Nach Verbrechen sechs Tage auf der Flucht

Ein psychiatrischer Sachverständiger hatte den Mann 13 Jahre nach der Tat als nicht mehr gefährlich eingestuft. Der Täter habe sich in der Psychiatrie nach langem Leugnen zu seiner Tat bekannt, sie therapeutisch aufgearbeitet und sein Verhalten gut im Griff. Das Landgericht hatte sich der Einschätzung angeschlossen.

Die grausame Bluttat wollten die geständigen und inzwischen geschiedenen Eheleute im Auftrag des Teufels ausgeführt haben. Das Opfer, ein Arbeitskollege, war einer der wenigen Menschen, die mit den immer aggressiver auftretenden Satanisten überhaupt noch Kontakt gehalten hatten. Nach dem bestialischen Verbrechen waren die Eheleute sechs Tage auf der Flucht, bevor sie in der Nähe eines Friedhofs in Thüringen gefasst wurden. (we)