Bochum. . Nach einem akut lebensgefährlichen Sturz auf die Gleise des Hauptbahnhofes steht seit Montag ein 29-jähriger Bochumer vor Gericht. Er soll einen Bahnkunden (50) aus Rache auf die Schienen gestoßen haben, so dass beide Beine brachen. Und zwei Minuten später kam die S-Bahn.

„Das war knapp“, sagte Richter Carsten Schwadrat zu dem Zeugen (50). „Schutzengel gehabt“, antwortete dieser. Seine Aussage macht er im Rollstuhl. Auf den ist er angewiesen, nachdem ihn ein Mann aus nichtigem Grund auf die Gleise gestoßen hatte. Beide Beine brach er sich dabei - und zwei Minuten später kam die S-Bahn.

Der mutmaßliche Täter (29) steht seit Montag wegen gefährlicher Körperverletzung vor dem Landgericht. Laut Anklage hatte er von dem 50-Jährigen am 17. März um 4.30 Uhr auf dem Bahnsteig des Gleises 7 eine Zigarette schnorren wollen, wie zuvor von anderen Bahnkunden auch. Der 50-Jährige lehnte ab, er hatte gar keine Zigarette. Nach einem erneuten zudringlichen Bettelversuch soll er den 29-Jährigen von sich weggeschubst haben. Kurz darauf - der 50-Jährige dachte, die Sache sei erledigt - passierte das Unglaubliche: „Auf einmal merke ich einen Stoß in den Rücken - und da lag ich auf den Gleisen“, berichtete das Opfer im Zeugenstand. Mit beiden Knien war der Handwerker direkt auf die Schienen gekracht. Mehrere Knochen brachen. „So, das hast Du jetzt davon!“, soll ihm der Angeklagte hinterhergerufen haben.

„Das Signal stand schon auf Grün. Ich dachte, das war’s!“

Der Schwerverletzte konnte sich damals kaum noch bewegen. „Das Signal stand schon auf Grün. Ich dachte, das war’s!“ Ein beherzter Augenzeuge zog den 50-Jährigen mit großer Kraft wieder auf den Bahnsteig, bevor die S-Bahn anrollte. Dessen Fahrer hatte nichts von der furchtbaren Gefahr direkt vor ihm gewusst.

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Der Angeklagte will sich nicht an die Tat erinnern können. 2,8 Promille Alkohol hatte er damals intus gehabt. Er sieht sehr viel älter aus als er ist, trägt einen Vollbart, sitzt auffallend gebückt und ist schwer suchtkrank. Bis zu 15 Flaschen Bier und sehr viel Schnaps trank er damals pro Tag. Außerdem raucht er Heroin. Er lebt von Hartz IV. Als er sich beim Opfer entschuldigen wollte, sagte dieses: „Da lege ich keinen Wert drauf.“

Dem Angeklagten, der viele Vorstrafen hat, auch wegen Gewalttätigkeit, muss mit einer mehrjährigen Haftstrafe rechnen - und der Einweisung in eine geschlossene Entziehungsklinik.

Das Opfer wird noch länger brauchen, bis es wieder ohne Hilfe gehen kann.

Ein Urteil folgt.