Bochum. . Weil sie ihren Freund gewaltsam aus der geschlossenen Psychiatrie befreit hat, ist eine 34-Jährige vom Bochumer Amtsgericht zu anderthalb Jahren Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt worden. Am Tag nach der Flucht hatte sich das Paar noch eine wilde Verfolgungsjagd mit der Polizei geliefert.

Das Bochumer Amtsgericht hat am Donnerstag eine 34-Jährige wegen gefährlicher Körperverletzung und Nötigung zu einem Jahr und sechs Monaten Freiheitsstrafe verurteilt und diese zur Bewährung ausgesetzt. Die Frau hatte am 14. Juni dieses Jahres ihren ein Jahr älteren Freund gewaltsam aus der geschlossenen Psychiatrie befreit. Als die Pfleger dem Paar nachsetzten, schoss sie mit einer Gaspistole einmal in die Luft und einmal auf die Betreuer. Die klagten danach über Reizungen der Schleimhäute. Zunächst gelang der Frau und ihrem Freund die Flucht.

Als sie am nächsten Tag von der Polizei festgenommen werden sollten, flohen sie erneut, diesmal im Auto und unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln. Eine wüste Verfolgungsjagd, die die Beamten zweimal wegen zu großer Gefahr abbrechen mussten, folgte und endete schließlich in der Schaufensterscheibe eines Geschäfts in Dortmund. Bei ihrer Festnahme beleidigte die 34-Jährige die Polizisten und trat und schlug in deren Richtung.

Vor Gericht hat die Angeklagte den Sachverhalt eingeräumt. Ein Gutachter bescheinigte ihr eine emotional instabile Persönlichkeit. In ihrer Beziehung soll der Freund, den die 34-Jährige in der Psychiatrie kennen gelernt hatte, die treibende Kraft gewesen sein. Beim Urteilsspruch kam ihr auch zugute, dass sie bislang polizeilich nicht in Erscheinung getreten ist. Wegen seiner Erkrankung befindet sich der Freund inzwischen auf unbestimmte Zeit in der geschlossenen Forensik. Die 34-Jährige nimmt an einer ambulanten psychiatrischen Behandlung teil.