Bochum. . Ein 53-jähriger Mann aus Bochum hat im Februar in einer Gartenlaube in Gerthe eine Frau mit einem Messer, einer Gaspistole, einer Axt und den Fäusten attackiert. Er wurde wegen gefährlicher Körperverletzung zu sechs Monaten auf Bewährung verurteilt. Heute sind der Mann und das Opfer wieder Freunde.

Wegen gefährlicher Körperverletzung ist ein 53-jähriger Bochumer am Mittwoch vor dem Amtsgericht zu einer Bewährungsstrafe von sechs Monaten und einem Bußgeld von 120 Euro verurteilt worden. Da das Opfer, eine Frau aus Bochum, auf eine weitere Strafverfolgung des Angeklagten vor Gericht absehen wollte, fiel das Urteil vergleichsweise milde aus.

Im vergangenen Februar war der arbeitslose Dachdecker in einer Gartenlaube in Gerthe auf seine Bekannte losgegangen. Zunächst hielt er ihr ein Messer an den Hals. Dann schoss er mit einer Gaspistole auf sie, attackierte sie mit einer Axt und versuchte, sie damit im Gesicht zu treffen. Die Frau konnte den Angriff abwehren, ging aber zu Boden. Dort setzte sich der Angeklagte auf die 52-Jährige und schlug sie mit den Fäusten ins Gesicht.

Schwellung am Auge und Kiefer verrenkt

Durch die Schüsse der Gaspistole wurde die Frau unterhalb des Armes getroffen, doch ihre Kleidung schützte sie vor Schussverletzungen. Die Faustschläge fügten ihr eine Schwellung am linken Auge zu und verrenkten ihr den Kiefer. Zudem trug sie Prellungen und Hämatome davon.

Der Anlass für den Gewaltexzess konnte vor Gericht unter dem Vorsitz von Dr. Axel Deutscher von den Beteiligten nicht deutlich herausgestellt werden. Aus einem verbalen Streit sei die Situation eskaliert. Beide standen unter hohem Alkoholeinfluss: Beim Angeklagten wurden damals 2,45, bei der Frau sogar 3,7 Promille gemessen.

Der 53-Jährige beteuerte, sich nicht vollständig an die Tat erinnern zu können. Er gab aber zu, seiner Bekannten ein Messer an die Kehle gedrückt zu haben.

Heute sind sie wieder Freunde

Seit Anfang September pflegen die beiden wieder regelmäßigen Kontakt und treffen sich in der Gerther Gartenlaube. „Wir sind Freunde“, erklärte die Frau. Daher auch ihr Wunsch vor Gericht, von einer weiteren Strafverfolgung des Angeklagten abzusehen.

„Sie haben gemeinsam gesoffen und sich danach wieder vertragen“, fasste Richter Deutscher die Aktion zusammen. Er ermahnte den Angeklagten, die Waffen aus seiner Gartenlaube in sichere Hände zu geben.