Ein 20-jähriger Bochumer muss sich seit gestern vor dem Amtsgericht wegen Gefährlicher Körperverletzung verantworten. Die Details der Tat ließen sich beim Prozessauftakt wegen Erinnerungslücken des Angeklagten und zweier Zeugen – womöglich auf Grund ihres Alkoholkonsums zur Tatzeit – jedoch nicht klären.

Der geständige Angeklagte hatte im Dezember zusammen mit zwei Freunden in einer Wohnung gefeiert und Wodka getrunken, als ein Streit über ihre Freundschaft zwischen den drei Männern eskalierte. Auf der Straße vor dem Haus in der Amtsstraße stach der Mann seinem 18-jährigen Bekannten mit einem 20 Zentimeter langen Küchenmesser wenig später in den Bauch, woraufhin Dünndarmschlingen aus der Wunde traten.

Das Opfer erlitt innere Blutungen und einen Kreislaufschock. In einer Notoperation wurde sein Leben gerettet.

Wie es zu dem Streit kam, ließ sich nicht gänzlich rekonstruieren. Der Angeklagte gab die Tat zu, beteuerte aber, in der Wohnung vom späteren Opfer ins Gesicht geschlagen worden zu sein. Auch dass er aus der Küche das Messer mitnahm, weil er sich „bedroht gefühlt“ habe, habe sein Kontrahent bemerkt.

An einen handfesten Streit in der Wohnung und das Einstecken des Messers konnten sich der Geschädigte und der dritte Freund jedoch nicht erinnern. Klar ist: wenige Minuten später kam es auf der Straße zum lebensgefährlichen Stich. Ob der Angeklagte sein Opfer angriff oder sich bloß verteidigte, blieb ebenfalls unklar. Auch der dritte Zeuge brachte kein Licht ins Dunkel der Erinnerungen.

Zwischen dem Angeklagten und seinem Opfer kam es nach dessen Aussage zu einer versöhnlichen Umarmung. Der Prozess wird am Mittwoch mit den Aussagen der Sachverständigen fortgesetzt.