Region. Die Fraktionen der Union und der SPD haben sich auf Änderungen der Corona-Notbremse geeinigt. Für den Sport würde es mildere Maßnahmen bedeuten.
Gerade einmal sechs Tage ist es her, dass sich Bundeskanzlerin Angela Merkel vor die Kameras stellte und die Maßnahmen der geplanten Corona-Notbremse vorstellte. Die Auswirkungen, die dem Amateursport drohten, wenn die Sieben-Tage-Inzidenz in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt an drei aufeinanderfolgenden Tagen über 100 liegt, waren nicht unerheblich.
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Dann sollte nur noch die Ausübung von Individualsportarten allein, zu zweit oder mit den Angehörigen des eigenen Hausstands erlaubt sein. Fußballtraining für Kinder unter 14 wäre wieder verboten, ebenso wie das Joggen zwischen 21 und 5 Uhr.
Joggen wäre nun doch bis 24 Uhr erlaubt
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Doch nun machen die Fraktionen der Koalitionsparteien CDU, CSU und SPD wieder eine Rolle rückwärts. Sie haben sich auf Änderungen am vorgeschlagenen Infektionsschutzgesetz geeinigt. Demnach würde Sport in Gruppen für maximal fünf Kinder im Alter bis 14 Jahre weiterhin erlaubt sein.
Zudem würden die Ausgangssperren gelockert werden und erst ab 22 Uhr greifen. Bis 24 Uhr wäre außerdem das Joggen draußen erlaubt.
Am Montagnachmittag soll das Gesetz im Gesundheitsausschuss, am Mittwoch im Bundestag beraten und verabschiedet werden. Der Bundesrat soll am Donnerstag zustimmen, wodurch es in Kraft treten würde. Alle Regelungen sind erst einmal bis maximal zum 30. Juni befristet.
Neu ist zudem, dass die Bundesregierung keine Verordnungen der Bundestag bei Verordnungen zur Eindämmung der Pandemie stets zustimmen muss.