Sprockhövel. Dem Protest des TuS Hasslinghausen gegen die Wertung der Partie gegen TSG Sprockhövel II wird stattgegeben. Entscheidend ist eine Regelauslegung.

Dem Einspruch des TuS Hasslinghausen gegen die Wertung der Partie in der Fußball-Kreisliga A gegen die TSG Sprockhövel II wurde stattgegeben. Die Partie wird neu angesetzt. Der Nachholtermin steht noch nicht fest.

Am 12. März unterlag der TuS Hasslinghausen der TSG Sprockhövel II mit 1:2. Die Entstehung des Siegtreffers von Simon Bukowski in der 32. Minute sorgte danach für Wirbel. Vom Schiedsrichter Ismet Demirdal prallte ein Pass der TSG Sprockhövel zu Mohammed Mousa, der daraufhin Torschütze Simon Bukowski bediente.

TuS Hasslinghausen sah von Anfang an einen „klaren Regelverstoß“

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„Damit kommt der Schütze überhaupt erst in die Position, um das Tor zu erzielen. Der Schiedsrichter hätte das Spiel unterbrechen müssen, hat er aber nicht. Das ist ein klarer Regelverstoß“, sagte Hasslinghausens Co-Trainer Christian Parlow. Demirdal dachte wohl, dass der Unparteiische als „Luft“ behandelt werde.

Diese Regel besteht aber seit 2020 nicht mehr. Wenn der Ball den Schiedsrichter berührt, aber auf dem Spielfeld bleibt und ein Team einen aussichtsreichen Angriff auslöst, der Ball direkt ins Tor geht oder der Ballbesitz wechselt, muss ein Schiedsrichterball durchgeführt werden. Es sei um die spielentscheidende Szene gegangen, weshalb sich der TuS für einen Einspruch entschied.

Wurde der Angriff der TSG Sprockhövel II durch den Schiedsrichter erst aussichtsreich?

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Dem wurde nun stattgegeben. Entscheidend war wohl die Ansicht des Kreissportgerichtes Hagen, dass der aussichtsreiche Angriff erst durch die Berührung des Schiedsrichters ausgelöst wurde.

Hier geht es zu den Stimmen nach der Entscheidung.

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