Dortmund. Der BVB und zwei weitere NRW-Klubs klagen. Die Vereine gaben bekannt, die aktuellen Corona-Maßnahmen in NRW gerichtlich überprüfen zu lassen.
750 Fans dürfen derzeit in Nordrhein-Westfalen in ein Stadion. BVB-Geschäftsführer Hans-Joachim Watzke hatte bereits angekündigt, gegen diese Maßnahme der Coronaschutzverordnung notfalls gerichtlich vorzugehen. Am Montag gab der BVB bekannt, dass er dieses Vorhaben in die Tat umsetzen werde. Borussia Dortmund wolle am Dienstag vor dem Oberverwaltungsgericht Münster einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung im Normenkontrollverfahren einreichen. Gleiches wollen der 1. FC Köln und Arminia Bielefeld tun.
BVB: Gültige Corona-Beschränkungen "rechtswidrig"
"Die zurzeit gültigen Beschränkungen hält Borussia Dortmund für rechtswidrig. Sie verstoßen nach Überzeugung des Fußballklubs gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit und das Gleichbehandlungsgebot. Während in Innenbereichen trotz vergleichsweiser höherer Ansteckungsgefahr landesweit schon jetzt Veranstaltungen mit hohen prozentualen Auslastungen (z.T. nahe an der Vollauslastung) durchgeführt werden können, wird die Kapazität des größten deutschen Freiluftstadions – dem SIGNAL IDUNA PARK – gegenwärtig auf 0,92 Prozent der Gesamtkapazität (81.365 Zuschauer) beschränkt", begründet der BVB in einer offiziellen Mitteilung den Entschliss.
Der BVB habe "vergeblich versucht", den Dialog mit der Landesregierung zu suchen, um zu einer Lösung wie in anderen Bundesländern zu kommen. Geschäftsführer Hans-Joachim Watzke erlärte: "Der nun folgende Schritt ist bedauerlich und für uns die ultima ratio. Letztlich ist es aber unsere Aufgabe, Borussia Dortmunds berechtigte Interessen zu wahren."
Gleiches werde der 1. FC Köln tun. Das gab der NRW-Klub ebenfalls am Montagnachmittag bekannt. Auch Arminia Bielefeld hat sich für eine Klage entschieden.
RB Leipzig hatte sich als erster Bundesligaklub vor Gericht gewehrt. Wie der Verein am Wochenende mitteilte, wurde beim sächsischen Oberverwaltungsgericht in Bautzen ein Antrag auf „Erlass einer einstweiligen Anordnung“ im Eilverfahren gestellt. In Sachsen gilt im Stadion eine Obergrenze von 1000 Menschen.
BVB empfängt am 6. Februar Bayer Leverkusen
Die aktuelle Coronaschutzverordnung in NRW gilt bis zum 9. Februar. Der Ruf nach Lockerung wird allerdings lauter. Das nächste Heimspiel der Dortmunder findet am 6. Februar gegen Bayer Leverkusen statt (15.30 Uhr/DAZN, der Streaminganbieter überträgt in den kommenden Wochen fast alle Spiele von Borussia Dortmund).
Ende Januar, nachdem der Bund und die Länder bei ihren Beratungen angesichts der steigenden Infektionen Lockerungen von Corona-Auflagen ausgeschlossen hatten, hatte Hans-Joachim Watzke gesagt: „Wir werden uns die Beschlüsse des Landes NRW genau anschauen und prüfen, ob wir sie im Eilverfahren kontrollieren lassen.“
Es sei „bitter, dass die Mehrheit der MPK-Teilnehmer nach zwei Jahren nur an Verbote denkt und nicht auch an ein Mindestmaß an Möglichkeiten und logischen Entscheidungen“, erklärte er. „Knapp drei Viertel der Deutschen sind geimpft. Seit Monaten gibt es ausreichend Impfangebote für jeden einzelnen Bürger in diesem Land“, meinte Hans-Joachim Watzke weiter.
Anwälte räumen dem BVB gute Chancen ein
Laut der Meinung von Anwälten hätte der BVB gute Chancen auf einen Erfolg bei einer Klage. Ob das tatsächlich der Fall sein wird, wird sich in den kommenden Tagen zeigen. (las)