Austin. . Lance Armstrong versucht erneut, das Doping-Verfahren gegen ihn in den USA zu verhindern. Nachdem die 80-seitige Beschwerdeschrift am Montag von einem Gericht in Texas wegen „Irrelevanz“ zurückgewiesen worden war, reichten die Anwälte des ehemaligen Radprofis am Dienstag eine verkürzte Klageschrift ein.

Lance Armstrong hat erneut Klage gegen die US-Anti-Doping-Agentur USADA eingereicht. Nachdem die erste Fassung am Vortag von Richter Sam Sparks als ‘polemisch und überlang’ zurückgewiesen wurde, überarbeiteten die Anwälte des siebenmaligen Tour-de-France-Siegers die Anklageschrift und reichten sie auf 25 Seiten verkürzt erneut ein. Die erste Version hatte noch 80 Seiten umfasst.

Armstrong hatte sich dafür entschieden, gerichtlich gegen die Ermittlungen der USADA gegen seine Person vorzugehen. Die Klage bezichtigt die USADA, das verfassungsmäßige Recht eines Athleten auf eine faire Verhandlung zu verletzen.

Die USADA hatte den Anfang 2011 endgültig zurückgetretenen Ex-Weltmeister im Juni formal des Dopings angeklagt. Die Agentur stützt sich auf zehn Zeugen, zu denen auch Armstrongs einstige Helfer Tyler Hamilton und Floyd Landis zählen. Neben dem Tour-Rekordsieger sind fünf weitere Fahrer des Dopings angeklagt.

Bei Verurteilung droht Armstrong Aberkennung seiner Tour-de-France-Siege

Armstrong sieht sich derzeit einem Ultimatum gegenüber, sich bis Samstag zu entscheiden, ob er Sanktionen akzeptiert. Andernfalls wird die Angelegenheit vor einem Gericht entschieden. Bei einer Verurteilung drohen Armstrong, der jegliche Einnahme von Dopingmitteln abstreitet, neben einer lebenslangen Sperre auch die Aberkennung seiner Tour-Siege.

Am Dienstag hatte die USADA Armstrongs frühere Helfer Michele Ferrari, Luis Garcia del Moral und Jose ‘Pepe’ Marti wegen Manipulationen sowie Handel und Anweisungen zum Gebrauch von Doping lebenslänglich gesperrt und damit auch den Druck auf den US-Amerikaner erhöht. (sid)