Düsseldorf. In Düsseldorf steht ein Mann aus der Schweiz vor Gericht: Er soll den Kontakt per Instagram gesucht haben. Opfer schickte Hunderte Sexbilder.

Der Mann saß in der Schweiz und suchte sich ein Mädchen, fast ein Kind noch, in Düsseldorf. Alles begann bei Instagram, es endete in einem Hotel am Rhein. Dort soll der 32-Jährige, nachdem sich die beiden über drei Wochen hinweg Sexnachrichten und -bilder geschickt hatten, seinem Opfer sexuelle Gewalt angetan haben. Seit Montag muss er sich wegen des schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern, Körperverletzung und kinderpornografischer Bilder vor dem Landgericht Düsseldorf verantworten.

Es gibt eine Vermisstenmeldung der Polizei in Neuss vom 7. Mai dieses Jahres: Ein 13-jähriges Mädchen sei an jenem Dienstag nicht nach Hause gekommen. Es sei gegen Abend unterwegs zum Hauptbahnhof in Düsseldorf gewesen und nicht wieder aufgetaucht. Das Kind solle aber auf Medikamente angewiesen sein, auch deshalb wohl machten die Neusser es dringend. Noch am selben Abend soll der Vater seine Tochter selbst gefunden haben, jedenfalls meldete die Polizei am Tag darauf, die 13-Jährige sei in Düsseldorf angetroffen worden. „Es geht ihr gut.“

Prozess
Verteidiger Matthias Göbel reicht seinem Mandanten einen Aktendeckel, damit er sein Gesicht verbergen kann. © WAZ | A. Fischer

Mädchen hatte gerade erst den 13. Geburtstag gefeiert

Was fraglich ist, wenn stimmt, was dem Schweizer nun vorgeworfen wird. Zwar bleibt der genaue Inhalt der Anklage am Montag verborgen: Die Nebenklage-Anwältin beantragt noch vor der Verlesung, die Öffentlichkeit auszuschließen – zum Schutz des minderjährigen Opfers. Aber so viel ist bereits bekannt: Mitte April sollen sich der mutmaßliche Täter und das junge Mädchen, das gerade erst Geburtstag gefeiert hatte, über Instagram kennengelernt haben. Zwischen dem 15. April und besagtem 8. Mai sollen sich die beiden stark sexualisierte Nachrichten geschickt haben.

Neunmal in jenen drei Wochen soll der nun Angeklagte von dem Kind pornografische Texte und Bilder verlangt haben, die die 13-Jährige in stark sexualisierten Posen zeigten. In einem Fall soll er sie aufgefordert haben, ihm Fotos und Videos zu schicken, auf denen das Mädchen sexuelle Handlungen an sich selbst vornahm. Tatsächlich schickte die Neusserin mehr als 400 (Bewegt-)Bilddateien.

Strafkammer schließt Publikum aus

Doch damit nicht genug: An jenem Mai-Abend in Düsseldorf soll der aus der Schweiz angereiste Mann sich mit dem späteren Opfer verabredet haben. Man habe sich, heißt es in einer Mitteilung des Landgerichts, in ein Hotel begeben, wo der 32-Jährige an dem jungen Mädchen „gegen ihren Willen sexuelle Handlungen vorgenommen und mit ihr den Geschlechtsverkehr vollzogen“ haben soll. Juristisch wäre das Vergewaltigung.

Prozess
Führen den Prozess ohne Publikum: die Berufsrichter in der 5. großen Strafkammer des Düsseldorfer Landgerichts, mit dem Vorsitzenden Rainer Drees und Beisitzerin Larissa Schildgen. © WAZ | A. Fischer

Schweizer sitzt seit einem halben Jahr in Untersuchungshaft

Darüber hinaus soll der Angeklagte davon weitere Aufnahmen gemacht haben – deshalb der Vorwurf des „Besitzes und Herstellung kinderpornografischer Inhalte“. Der Mann wurde noch am 7. Mai festgenommen, nachdem der Vater der 13-Jährigen ihn überwältigt und bis zum Eintreffen der Polizei festgehalten hatte. Er sitzt seither in Untersuchungshaft.

Ins Gericht wird er am Montag in Handschellen geführt, die er allerdings im Saal ablegen darf. Der Mann erscheint im lila Jogger, den Pullover in die Hose gesteckt. Er trägt einen Kinnbart, sein Haar, hinten lang, an den Seiten rasiert, steht in alle Richtungen, sein rechtes Auge zuckt unaufhörlich. Einem Gerichtssprecher zufolge soll er die Vorwürfe gestanden haben. Es sind drei weitere Prozesstage geplant, erst ein mögliches Urteil am 26. November könnte wieder öffentlich gesprochen werden.