Hagen/Siegen. Mann soll Stieftochter missbraucht und geschwängert haben. Anklage beruft sich auch auf Fotos. Wie eine Haftprüfung am Freitag ausging.
Im Fall des heute zwölfjährigen Mädchens, das im vergangenen Jahr von seinem Stiefvater geschwängert worden sein soll, hat die Staatsanwaltschaft Siegen Anklage gegen den 37 Jahre alten Verdächtigen erhoben. Dem Mann werden insgesamt neun Vergehen vorgeworfen, die sich zwischen März 2020 und August 2023 abgespielt haben sollen. Das bestätigte das zuständige Landgericht Siegen auf Anfrage.
Bei vier mutmaßlichen Taten geht es um den Vorwurf, sexuelle Handlungen an einem Kind vorgenommen zu haben. In einem dieser Fälle, aus dem Dezember 2020, wird ihm zusätzlich die Herstellung kinderpornografischer Schriften zur Last gelegt. Der Angeklagte soll das Mädchen mit der Zunge geküsst haben und davon 33 Fotos aufgenommen haben. Auch in den anderen drei Fällen soll es darum gehen, dass der Angeklagte das Mädchen geküsst haben soll. Die Fotos seien auf einem Handy gefunden worden, das einer Zeugin und nicht dem Angeklagten gehöre, erklärte eine Sprecherin des Landgerichts Siegen.
Die weiteren fünf mutmaßlichen Taten betreffen den Vorwurf, Geschlechtsverkehr mit einem Kind gehabt zu haben, darunter der Akt, der im August 2023 zu der Schwangerschaft der damals Elfjährigen geführt haben soll. Dies sei die finale der angeklagten Taten, so die Gerichtssprecherin. Zuerst hatte der WDR über die Anklageerhebung berichtet.
„Unser Mandant bestreitet weiterhin alle Vorwürfe.“
Stiefvater bleibt in Untersuchungshaft
Der Verteidiger des beschuldigten Stiefvaters bestätigte am Freitag im Gespräch mit der Westfalenpost den Eingang der Anklage und betonte: „Unser Mandant bestreitet weiterhin alle Vorwürfe.“ Wie auch das Landgericht teilte der Anwalt zudem mit, dass am Freitag eine Haftprüfung stattgefunden habe. Das Ergebnis: Der Angeklagte, der seit dem 4. Oktober in Untersuchungshaft sitzt, bleibt im Gefängnis.
Das Landgericht Siegen entscheidet nun, ob die Anklage der Staatsanwaltschaft zugelassen wird und es zum Prozess kommt. „Es gibt noch keinen Eröffnungsbeschluss, also auch noch keinen Termin“, sagte eine Gerichtssprecherin. Untersuchungshaft ist in der Regel auf sechs Monate begrenzt. Sollte daher bis in einem halben Jahr nicht die Hauptverhandlung angesetzt sein, könnte der Angeklagte auf freien Fuß kommen. Im Falle einer Verurteilung droht dem 37-Jährigen laut Landgericht Siegen eine Strafe von nicht weniger als zwei Jahren und bis maximal 15 Jahren Haft.
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Das heute zwölfjährige Mädchen soll zunächst ausgesagt haben, sich selbst mit einem benutzten Kondom der Eltern befruchtet zu haben, weil sie in ihren Stiefvater verliebt gewesen sei. Inzwischen soll das Mädchen ihren Stiefvater durch eine neue Aussage belastet haben. Dass der Stiefvater der biologische Vater des Kindes ist, hatte ein DNA-Abgleich ergeben. Das Sorgerecht für Baby und Mutter hatte das Jugendamt des Kreises Siegen-Wittgenstein übernommen. Das Baby ist laut Angaben des Kreises in einer Pflegefamilie untergebracht, die Mutter wird psychologisch in einer Einrichtung betreut.
Wie die Staatsanwaltschaft Siegen bereits zuvor mitgeteilt hatte, wird gegen die Mutter der Zwölfjährigen, die eine heute volljährige Schwester hat, nicht ermittelt, weil es keine belastbaren Anhaltspunkte dafür gebe, dass die Mutter an den mutmaßlichen Missbrauchstaten beteiligt war oder etwas davon gewusst habe.
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Anklage auch gegen leiblichen Vater
Der deutschlandweit für Entsetzen sorgende Fall des Mädchens, das im Alter von elf ein Kind bekam, ist bereits die zweite Anklage gegen ein Mitglied der Familie wegen eines mutmaßlichen Missbrauchs. Der leibliche Vater der beiden Töchter soll die heute erwachsene Schwester der Zwölfjährigen zwischen 2018 und 2021 mehrfach missbraucht haben. In einem Fall wirft ihm die Staatsanwaltschaft sogar gemeinschaftliche Vergewaltigung mit einem nicht zur Familie gehörenden Mittäter (37) vor. Die Vorwürfe gegen den leiblichen Vater wurden durch eine Anzeige im Jahr 2021 bekannt.
Angeklagt sind in diesem Verfahren insgesamt acht mutmaßliche Taten. Die ersten vier gelten als schwerer sexueller Missbrauch an der eigenen Tochter. Bei der fünften ist eine gemeinschaftliche Vergewaltigung angeklagt, weil das Opfer bereits 14 Jahre alt war. Für den mutmaßlichen sexuellen Missbrauch und die mutmaßliche Vergewaltigung wird ein Zeitraum zwischen 2018 und Anfang 2021 benannt. Bei den drei weiteren Anklagepunkten geht es um den Vorwurf des Teilens kinder- bzw. jugendpornografischer Inhalte via Handy.
Das Landgericht hatte zuletzt mitgeteilt, dass es in diesem zweiten Verfahren ebenfalls noch keinen Eröffnungsbeschluss des Gerichts und deshalb auch noch keine Termine gebe.