Düsseldorf. Über Weihnachten ins Warme flüchten oder Silvester am Times Square verbringen: Viele haben ihr Traumziel für den Winterurlaub schon vor Augen. Allerdings sollten sie nicht vergessen, sich vor der Abreise um den passenden Versicherungsschutz zu kümmern. Tipps dazu gibt die Verbraucherzentrale.
Zur Planung des Weihnachtsurlaubs gehört auch der passende Versicherungsschutz. Ein Muss für Fernreisende ist eine Auslandsreisekrankenversicherung. Darauf weist die Verbraucherzentrale NRW hin. Denn die gesetzliche Krankenversicherung greift nur im europäischen Ausland und in einigen Ländern, mit denen ein Sozialabkommen besteht - für die Silvesterreise nach New York oder Sydney besteht aber kein Schutz.
Eine Ausnahme gilt für Reisende, die wegen einer chronischen Erkrankung oder wegen ihres Alters nachweislich keine private Auslandsreisekrankenversicherung abschließen können. Dann übernimmt die Krankenkasse die Kosten - begrenzt auf einen Zeitraum von sechs Wochen pro Jahr. Wichtig ist, dass die Krankenkasse die Nichtversicherbarkeit vor der Reise feststellt.
Auch für Privatversicherte macht die zusätzliche Auslandsreisekrankenversicherung Sinn, weil sie in der Regel keinen oder nur eingeschränkten Schutz für Rücktransporte aus dem Ausland haben. Wichtig sei, bei der Wahl des Anbieters darauf zu achten, dass die Kosten für den Rücktransport dann übernommen werden, wenn er "medizinisch sinnvoll und vertretbar ist" und nicht nur, wenn er "medizinisch notwendig und ärztlich angeordnet ist". Letztere Voraussetzungen sind nämlich kaum zu erfüllen.
Versicherungen miteinander kombinieren
Möglich für die Auslandsreisekrankenversicherung sind Tages- und Jahrespolicen. Tagespolicen müssen für jede Reise neu abgeschlossen werden und sind daher laut Verbraucherzentrale nicht empfehlenswert. Jahrespolicen verlängern sich meist automatisch um ein Jahr, wenn sie nicht gekündigt werden. Für die Reisen gibt es eine Höchstdauer, häufig liegt diese bei sechs bis acht Wochen.
Eine Reiserücktrittsversicherung macht nur Sinn für teure Urlaube, die lange im Voraus gebucht wurden, oder wenn Kinder mitkommen. Am besten schließen Urlauber sie dann gleich kombiniert mit einer Reiseabbruchversicherung ab. Die Versicherer übernehmen bei diesen Verträgen Stornokosten bei Nichtantritt sowie die Kosten bei verspätetem Antritt, Abbruch, verspäteter Rückkehr oder nicht beanspruchten Reiseleistungen. Aber Achtung: Nur Ereignisse, die beim Buchen unvorhersehbar waren, werden als Grund für den Rücktritt akzeptiert.
Von einer Gepäckversicherung rät die Verbraucherzentrale ab. In zu vielen Fällen hätten Versicherungen Urlaubern die Leistungen gekürzt mit der Behauptung, sie hätten grob fahrlässig gehandelt oder keine ordnungsgemäße Schadensmeldung vor Ort gemacht. (dpa)