Stuttgart. Ein Kfz-Schutzbrief ist kein vollwertiger Ersatz für eine Reisekrankenversicherung: Ein Schutzbrief übernimmt nämlich nicht die Behandlungskosten im Krankheitsfall. Generell gibt es einige Unterschiede zwischen Schutzbrief und Versicherung. Vor allem wenn es um den Krankenrücktransport geht.
Trotz des Rechts auf Krankenrücktransport ist ein Kfz-Schutzbrief kein vollwertiger Ersatz für eine Reisekrankenversicherung. Darauf weist Peter Grieble, Versicherungsexperte der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg, hin. "Der ganz entscheidende Unterschied ist: Ein Kfz-Schutzbrief übernimmt nicht die Behandlungskosten im Krankheitsfall." Allerdings würden viele Versicherungen Kosten nur übernehmen, wenn die Krankheit "akut ist und unerwartet" auftritt. Ob auch durch chronische Krankheiten im Urlaub entstehende Kosten übernommen werden, sollte vor Abschluss einer Versicherung geklärt werden, rät Grieble.
Unterschiede zwischen Schutzbrief und Versicherung gibt es laut dem Verbraucherschützer auch beim Krankenrücktransport. Zwar werde dieser dem Versicherungsnehmer sowohl bei Schutzbrief- als auch Reisekrankenversicherungen versprochen. Doch während ein Kfz-Schutzbrief den Rücktransport oft nur bei "medizinischer Notwendigkeit" gewähre, werde er im Rahmen vieler Reisekrankenversicherungen auch durchgeführt, wenn er "medizinisch sinnvoll" ist.
Medizinische Notwendigkeit
Medizinische Notwendigkeit liegt etwa vor, wenn eine Krankheit vor Ort nicht behandelt werden kann, erläutert Grieble. Sinnvoll sei der Rücktransport dann, wenn die Krankheit vor Ort zwar behandelt werden kann, zu Hause die Versorgung aber besser ist, sich "zum Beispiel die Anwesenheit der Familie positiv auf die Genesung auswirkt". "Ein Arzt muss attestieren, dass es diesen Nutzen gibt", so der Experte.
In einem Punkt kann der Kfz-Schutzbrief gegenüber der Reisekrankenversicherung aber von Vorteil sein. "Reisekrankenversicherungen gelten nur im Ausland", gibt Grieble zu bedenken. Ein Kfz-Schutzbrief gewähre Leistungen meist ab 50 Kilometern Entfernung vom Wohnort - Krankenrücktransport inklusive. (dpa)