Wiesbaden. . Sind Urlauber bei Pauschalreisen mit Unterkunft, Verpflegung oder Umgebung unzufrieden, müssen Sie sich an ihre Reiseleitung vor Ort wenden. Wird diese im Katalog versprochen, muss sie auch zu Fuß erreichbar sein. Denn auf eigene Faust mit der Hotelleitung zu verhandeln, kann gefährlich sein.
Wird im Katalog eine Reiseleitung vor Ort versprochen, muss sie auch erreichbar sein. "Das muss nicht heißen, dass sie im selben Hotel ist", erklärt der Reiserechtler Holger Hopperdietzel, der auch Mitglied in der Deutschen Gesellschaft für Reiserecht ist. "Sie sollte ihr Büro jedoch in fußläufiger Entfernung zur Unterkunft haben". Eine Kontaktadresse findet sich in der Regel in den Reiseunterlagen oder hängt an einem zentralen Ort im Hotel aus.
Erreichen Urlauber die versprochene Reiseleitung vor Ort nicht, sollten sie sich direkt an den Veranstalter wenden, empfiehlt Hopperdietzel. Gerade wenn es um Mängel geht, muss der Veranstalter die Gelegenheit haben, diese zu beseitigen. Ansonsten haben es die Reisenden später schwer, ihre Ansprüche vor Gericht geltend zu machen.
Vorsicht bei eigenständigen Verhandlungen mit dem Hotelier
Auf eigene Faust mit der Hotelleitung darüber zu verhandeln, ob und wie ein Mangel beseitigt wird, kann gefährlich sein: "Es ist schon vorgekommen, dass die Reisenden dabei unwissentlich einen neuen Vertrag mit dem Hotelier eingegangen sind", sagt der Experte. "Dann können sie den Veranstalter für eventuelle Mehrkosten oder Schäden nicht mehr in die Pflicht nehmen."
Nur wenn weder die Reiseleitung vor Ort noch der Veranstalter auf eine Mängelanzeige reagieren, dürfen die Reisenden selbst Abhilfe schaffen. Das könnte zum Beispiel bedeuten, dass sie den Hotelier um ein anderes Zimmer in der gebuchten Kategorie bitten. (dpa)