München. Baustellen-Lärm statt Urlaubsruhe? Das ist ein Reisemangel. Urlauber können sich darüber beschweren und Schadenersatz fordern. Ihren Unmut müssen sie aber der richtigen Person kundtun.

Melden Urlauber Mängel im Hotel nur an der Rezeption, können sie vom Veranstalter keinen Schadenersatz erwarten. Beschweren müssten sie sich sofort beim Reiseveranstalter oder bei einem Stellvertreter von ihm wie dem Reiseleiter. Das entschied das Amtsgericht in München (Az.: 264 C 25862/11). Sprechen sie zunächst nur den Rezeptionisten an und erst Tage später den Reiseleiter, haben sie für die bereits verstrichenen Tage keinen Anspruch auf Schadenersatz.

In dem Fall klagte ein Paar in einem griechischen Hotel an der Rezeption unter anderem über Schimmel im Bad, eine schmutzige Toilettenbürste und eine defekte Klimaanlage. Erst nach zehn Tagen beschwerte es sich auch beim Reiseleiter. Der bot den Urlaubern an, in ein anderes Hotel umzuziehen. Das Paar lehnte ab, weil sich ein Umzug für die verbleibenden vier Tage nicht lohne.

Das Gericht sprach den Klägern für die ersten zehn Tage keinen Schadenersatz zu, weil der Reiseleiter nicht informiert war. Auch für die letzten vier Tage bekamen sie kein Geld, weil sie das Angebot des Veranstalters ablehnten. (dpa)