Hannover. Reiseveranstalter dürfen sich die endgültigen Flugzeiten bei Pauschalreisen nicht offen halten. Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass die kurzfristige Änderung von Reisedaten den Kunden nicht zugemutet werden kann. Kunden können sich mit dem Urteil nun gegen Reiseveranstalter zur Wehr setzen.

Ändert ein Veranstalter die Flugzeiten eines gebuchten Pauschalurlaubs eigenmächtig, sollten Kunden das nicht einfach hinnehmen. Sofort vor Gericht zu ziehen, sei aber auch nicht der richtige Weg, sagt der Reiserechtler Paul Degott aus Hannover. Stattdessen sollten Kunden auf den Veranstalter zugehen, wenn sich die Reisepläne zu ihrem Nachteil ändern - etwa wenn sich ein für 10.00 Uhr geplanter Flug nach Mallorca um 15 Stunden nach hinten verschiebt.

In so einem Fall stellen Kunden den Veranstalter am besten vor die Wahl: Entweder sie organisieren sich auf eigene Faust einen Flug - oder der Flug findet zur ursprünglich vorgesehenen Zeit statt. "Auch wenn das zum Beispiel nur mit einem Flug der Konkurrenz-Airline klappt."

Reiseveranstalter darf endgültige Flugzeigen nicht offen halten

Beharrt der Veranstalter auf der Verschiebung, sollte der Kunde seine Drohung wahr machen und dem Unternehmen die dadurch entstandenen Kosten in Rechnung stellen. Berufen könne sich der Kunde dabei auf ein aktuelles Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH). Die Richter entschieden am Dienstag, dass ein Reiseveranstalter die endgültigen Flugzeiten bei Pauschalreisen nicht offenhalten darf. Die Angaben, die der Veranstalter zum Zeitpunkt der Buchung macht, sind demnach bindend. Die Richter gaben damit dem Bundesverband der Verbraucherzentralen Recht, der gegen Europas größten Reiseveranstalter Tui geklagt hatte. (dpa)